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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 17/2023
Amtl. Bekanntmachungen
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Hexennacht

Auch dieses Jahr wird in der Nacht vom 30. April zum 01. Mai die sogenannte „Hexennacht“ begangen. Kriminelle Handlungen der vergangenen Jahre sind in 2023 ebenfalls Anlass für die Polizei und die Gemeinde, dieser Kriminalität in der Hexennacht mit einem verstärkten Streifendienst zu begegnen. Auch die Einhaltung der Sperrstunde wird kontrolliert.

Sachbeschädigungen, Verunreinigungen, Beschädigen oder Entfernen von Verkehrszeichen, Farbschmierereien, sowie das für alle Verkehrsteilnehmer lebensgefährliche Abdecken von Kanaldeckeln auf der Straße bringen deutlich zum Ausdruck, dass die Grenze zwischen Hexenstreich und gefährlichem grobem Unfug bzw. der Begehung von Straftaten allzu oft leichtfertig überschritten wird. Dies sind keine „Kavaliersdelikte“.

Die von Polizei oder Ordnungsdienst ermittelten „Hexen“ müssen mit Schadenersatzansprüchen und der Einleitung von Ermittlungsverfahren rechnen.

Wir bitten um Beachtung der Gesetze, um den 01. Mai friedlich und sicher beginnen zu können.

DER BÜRGERMEISTER
als Ortspolizeibehörde
Peter Lehnert