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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 17/2026
Amtl. Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.04.2013, letzte Änderung durch: Artikel 4 der Verordnung vom 30. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 32) in der zurzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Artikel 1, Teil 2, § 7 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), zuletzt geändert durch Artikel 2 Nr. 3 des Gesetzes vom 11. November 2020 (Amtsbl. I S. 1262) in der zurzeit gültigen Fassung, wird anlässlich der

Gemeinschaftsübung

der Freiwilligen Feuerwehr Nalbach, Löschbezirk Piesbach, &

der Freiwilligen Feuerwehr Düppenweiler

am Freitag, dem 24. April 2026,

in der Zeit von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr,

die Hauptstraße ab Einmündung "Kirchenstraße" bis Einmündung "Bergstraße"

für Kraftfahrzeuge aller Art voll gesperrt.

Eine entsprechende Umleitung ist über die Kirchen-, Berg- und Hildstraße ausgeschildert.

Das Halten und Parken wird in den Straßen

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Kirchenstraße ab Einmündung Hauptstraße bis Einmündung Bergstraße

-

Bergstraße ab Einmündung Kirchenstraße bis Hildstraße

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Hildstraße ab Einmündung Bergstraße bis Einmündung Hauptstraße

am Freitag, dem 24. April 2026,

in der Zeit von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr,

durch die Aufstellung des Verkehrszeichen 283 (absolutes Haltverbot) verboten.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 der Straßenverkehrsordnung vom 06. März 2013 (Bundesgesetzblatt I Seite 367) Ordnungswidrigkeiten und werden gemäß § 24 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. März 2003 (BGBL. I, S. 310, 919) in der zurzeit geltenden Fassung geahndet.

Nalbach, den 17. April 2026
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Jörg Laub