Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.04.2013, letzte Änderung durch: Artikel 4 der Verordnung vom 30. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 32) in der zurzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Artikel 1, Teil 2, § 7 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), zuletzt geändert durch Artikel 2 Nr. 3 des Gesetzes vom 11. November 2020 (Amtsbl. I S. 1262) in der zurzeit gültigen Fassung, wird anlässlich der
Gemeinschaftsübung
der Freiwilligen Feuerwehr Nalbach, Löschbezirk Piesbach, &
der Freiwilligen Feuerwehr Düppenweiler
am Freitag, dem 24. April 2026,
in der Zeit von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr,
die Hauptstraße ab Einmündung "Kirchenstraße" bis Einmündung "Bergstraße"
für Kraftfahrzeuge aller Art voll gesperrt.
Eine entsprechende Umleitung ist über die Kirchen-, Berg- und Hildstraße ausgeschildert.
Das Halten und Parken wird in den Straßen
| - | Kirchenstraße ab Einmündung Hauptstraße bis Einmündung Bergstraße |
| - | Bergstraße ab Einmündung Kirchenstraße bis Hildstraße |
| - | Hildstraße ab Einmündung Bergstraße bis Einmündung Hauptstraße |
am Freitag, dem 24. April 2026,
in der Zeit von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr,
durch die Aufstellung des Verkehrszeichen 283 (absolutes Haltverbot) verboten.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 der Straßenverkehrsordnung vom 06. März 2013 (Bundesgesetzblatt I Seite 367) Ordnungswidrigkeiten und werden gemäß § 24 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. März 2003 (BGBL. I, S. 310, 919) in der zurzeit geltenden Fassung geahndet.