über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Nalbach, am Donnerstag, dem 08.09.2022, um 19:00 Uhr im Sitzungssaal „ehemalige Turnhalle“ im Ortsteil Nalbach.
Der Vorsitzende, Bürgermeister Peter Lehnert, eröffnete um 19:00 Uhr die Sitzung und stellte fest, dass sie ordnungsgemäß einberufen und bekanntgemacht wurde.
Der Gemeinderat besteht aus 27 Mitgliedern. Es waren 23 Mitglieder anwesend. Somit war Beschlussfähigkeit gem. § 44 KSVG gegeben.
Bürgermeister Lehnert begrüßte die Anwesenden zur Sitzung des Gemeinderates.
Der Vorsitzende bat um Änderung der vorliegenden Tagesordnung:
Neuer TOP 10 „Sachstand Bedarfszuweisung Kindergarten und Gewerbegebiet Primsaue II“
Die geänderte Tagesordnung wurde einstimmig angenommen!
| 1) | Annahme der Beschlüsse des Ferienausschusses |
| 2) | Prüfung der Jahresrechnung 2015 der Gemeindeverwaltung Nalbach durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Saarlouis |
| 3) | Parkgebühren am Litermont |
| 4) | Neufassung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Nalbach |
| 5) | Mitteilungen, Anfragen, Anregungen |
| b) nichtöffentlicher Teil | |
| 6) | Grundstücks- / Pacht- / Mietangelegenheiten / Vorkaufsrechte |
| a.) Baustellenvergabe Baugebiet Am Zimmerbach, 2. BA | |
| 7) | Kirchberghalle Piesbach |
| 8) | Kindergarten Piesbach |
| 9) | Primsaue II |
| 10) | Antrag der SPD-Fraktion: Sachstand Bedarfszuweisung Kindergarten und Gewerbegebiet |
| Primsaue II | |
| 11) | Vergaben |
| a.) Umverlegung der Eisenbahnstraße - Vermessungsleistungen | |
| b.) Umverlegung der Eisenbahnstraße - Nachtrag Nr. 5 Gabionenschutzeinrichtung | |
| c.) Umverlegung der Eisenbahnstraße - Nachtrag Nr. 6 Zusätzliche Leistungen | |
| d.) Straßenbeleuchtung Etzelbachstraße im OT Nalbach | |
| 12) | Personalangelegenheiten |
| a.) Einstellung Vorzimmer Bürgermeister | |
| 13) | Getränkelieferung gemeindeeigene Gebäude |
| 14) | Preisanpassung im Forstbereich und Anpassung Generalvertrag |
| 15) | Auftragsvergabe zur Kalkulation der Friedhofsgebühren |
| 16) | Haushaltsinterne Deckungsumbuchungen zur Finanzierung von Aufwendungen / Auszahlungen für Hilfen von Flüchtlingen aus der Ukraine |
| 17) | Beschaffung von Hard- und Software im Rahmen geplanter Haushaltsmittel |
| 18) | Ruhewald Litermont - Information zum aktuellen Sachstand |
| 19) | Energieeinsparungen - Weihnachtsbeleuchtung |
| 20) | Mitteilungen, Anfragen, Anregungen |
Bürgermeister Lehnert bat um Annahme der Niederschrift Nr. 21 des Gemeinderates vom 14.07.2022. Die Niederschrift wurde einstimmig ohne Änderungswunsch angenommen.
Bürgermeister Lehnert bat um Annahme der Niederschrift Nr. 4 des Ferienausschusses vom 03.08.2022. Die Niederschrift wurde einstimmig ohne Änderungswunsch angenommen.
TOP 1. Annahme der Beschlüsse des Ferienausschusses
Bürgermeister Peter Lehnert informierte ausführlich über die Beratung in der Sitzung und bat um Annahme der Beschlüsse des Ferienausschusses vom 03.08.2022. Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Annahme der Beschlüsse zu.
TOP 2. Prüfung der Jahresrechnung 2015 der Gemeindeverwaltung Nalbach durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Saarlouis
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Thomas Klesen (SPD), übernahm die Sitzungsleitung!
Erläuterung
Die Gemeinde Nalbach hat gemäß § 99 Abs. 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) zum Schluss eines Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.
Nach § 101 Abs. 1 S.1 KSVG legt der Bürgermeister den Jahresabschluss dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor. Zur Vorbereitung dieses Beschlusses hat der Gemeinderat Nalbach gem. § 48 KSVG i.V.m. § 44 Abs. 3 Nr. 5 der Geschäftsordnung einen Rechnungsprüfungsausschuss gebildet.
Der Jahresabschluss ist gem. § 101 Abs. 1 S. 3 KSVG in nicht öffentlicher Sitzung durch den Rechnungsprüfungsausschuss nach den Grundsätzen des § 122 Abs. 1 KSVG dahingehend zu prüfen,
ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen sowie
die sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet sind und
beim Jahresabschluss der Haushaltsplan eingehalten ist.
Auf der Grundlage der bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Saarlouis und der Gemeinde Nalbach vom 24. April 1991, betreffend die Übertragung der Prüfung des gemeindlichen Jahresabschlusses, wurde die Jahresrechnung der Gemeinde Nalbach für das doppische Haushaltsjahr 2015 vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Saarlouis (RPA) geprüft.
Die Prüfung des Jahresabschlusses umfasste die Bilanz, die Ergebnis- und Finanzrechnung, die Teilrechnungen, den Anhang sowie die Anlagen zum Jahresabschluss. Dabei wurde die Prüfung so durchgeführt, das auch Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Das Rechnungsprüfungsamt kommt nach erfolgter Prüfung in seinem Abschlussbericht vom 24.05.2022 zu folgendem Ergebnis: Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach Beurteilung des Kreisrechnungsprüfungsamtes aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen.
Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Nalbach und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Dem Rechnungsprüfungsausschuss wird zur Erfüllung des vorstehend benannten Prüfungsauftrages der Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Nalbach übergeben.
Zu beachten ist nach § 101 Abs. 1 S. 5 KSVG das ehrenamtliche Beigeordnete, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, im Rechnungsprüfungsverfahren - also bei der Abstimmung über die Jahresrechnung im Rechnungsprüfungsausschuss sowie im Gemeinderat, kein Stimmrecht haben.
Aufgrund des § 101 Abs. 1 S. 4 KSVG gilt für den Ausschussvorsitz die Regelungen des § 42 Abs. 3 KSVG analog. Danach muss bei Sitzungen, in denen über den Jahresabschluss beraten wird, der
Ausschuss bzw. der Gemeinderat für diesen Tagesordnungspunkt eine/n besondere/n Vorsitzende/n bestellen.
Der Prüfungsbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes über den Jahresabschluss 2015 war der Beschlussvorlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
| 1. | Der Gemeinderat stimmt zu, gemäß § 101 Abs. 2 KSVG den Jahresabschluss 2015 einschließlich der Schlussbilanz mit der Bilanzsumme in Aktiva und Passiva im Betrag von 66.810.915,25 € und den Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.724.225,39 zum 31.12.2015 festzustellen und ihm damit Rechtskraft zu verleihen. | |
| 2. | Der Gemeinderat stimmt zu gemäß § 101 Abs. 2 S. 2 KSVG in einem gesonderten Beschluss folgendem Personenkreis die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015 zu erteilen: | |
| - | dem Bürgermeister der Gemeinde Nalbach, Herrn Peter Lehnert, | |
| - | dem Ersten Beigeordneten der Gemeinde Nalbach, Herrn Christian Weber | |
| - | dem Beigeordneten der Gemeinde Nalbach, Josef Mees | |
| 3. | Der Gemeinderat stimmt zu, den Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2015 in Höhe von 1.724.225,39 €, durch eine Verringerung der allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.724.225,39 € auszugleichen. | |
Der Vorsitzende Thomas Klesen (SPD) berichtete aus der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses,
der einstimmig der Beschlussempfehlung der Verwaltungsvorlage zugestimmt hätte.
Er bat um Abstimmung über folgende Beschlussvorschläge:
| 1. | Der Gemeinderat stellt gemäß § 101 Abs. 2 KSVG den Jahresabschluss 2015 einschließlich der Schlussbilanz mit der Bilanzsumme in Aktiva und Passiva in Höhe von 66.810.915,25 € und den Jahresfehlbetrag im Betrag von 1.724.225,39 € zum 31.12.2015 fest und verleiht ihm damit Rechtskraft. Einstimmige Zustimmung! | |
| 2. | Der Gemeinderat erteilt gemäß § 101 Abs. 2 S. 2 KSVG folgendem Personenkreis die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015: | |
| - | dem Bürgermeister der Gemeinde Nalbach, Herrn Peter Lehnert | |
| - | dem Ersten Beigeordneten der Gemeinde Nalbach, Herrn Christian Weber | |
| - | dem Beigeordneten der Gemeinde Nalbach, Herrn Josef Mees. | |
| Einstimmige Zustimmung! | ||
| 3. | Der Gemeinderat stellt ferner fest, den Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2015 in Höhe von 1.724.225,39 €, durch eine Verringerung der allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.724.225,39 € auszugleichen. Einstimmige Zustimmung! | |
TOP 3. Parkgebühren am Litermont
Im vergangenen Jahr wurden ca. 23.000 Euro Parkgebühren am Litermont generiert. Diese Einnahmen setzen sich zusammen aus den Einnahmen, die dem Parkautomaten entnommen werden und aus den Gebühren, die das Bürgerbüro für die Ausstellung der Parkplaketten
verlangt. Aktuell kostet eine Parkplakette für Einwohner*Innen der Gemeinde Nalbach 2 Euro pro Jahr und für nicht in der Gemeinde Nalbach ansässige Personen 20 Euro pro Jahr. Auf Grund der finanziellen Situation der Gemeinde Nalbach schlug die Verwaltung vor, diese Gebühren zu erhöhen. Daraufhin forderte der Rat konkrete Vorschläge die hiermit unterbreitet werden:
Parkplakette für Einwohner*Innen der Gemeinde Nalbach: 10 oder 5 Euro; Laufzeit: 2 Jahre
Parkplakette für nicht in der Gemeinde Nalbach ansässige Personen: 20 oder 40 Euro, Laufzeit 1 oder 2 Jahre
(Durch die Erhöhung der Laufzeit würde der Verwaltungsaufwand verringert werden.)
Die Parkgebühren für einmaliges Parken am Litermont sollten auch angepasst werden. Nach Rücksprache mit der Firma, die für den Automaten verantwortlich ist, sind hier vielfältige Möglichkeiten denkbar. Auch mit Grafiken kann am Parkautomat gearbeitet werden (Wohnmobil, Auto, usw.). Daher stehen hier verschiedene Varianten zur Auswahl:
| Variante 1: | Erhöhung des aktuellen Preises auf 3 € / Tag. |
| Variante 2: | Tagesticket 4 Euro. Halbtagesticket (4 Stunden) 2 Euro. |
| Variante 3: | Parken pro Stunde: 50 Cent pro Stunde. |
| Variante 4: | Parken pro Stunde: 50 Cent/Stunde plus Möglichkeit Tagesticket für 3 Euro |
Alle Varianten sollten außerdem um die Option „Parken für Wohnmobile“ ergänzt werden. Vorschlag: 1 Tag plus 1 Nacht 8 Euro.
Die Anzahl der Parkplaketten, die bei der Gemeindeverwaltung für nicht in der Gemeinde Nalbach ansässige Personen beantragt werden beläuft sich auf unter 5 Stück pro Jahr.
Aus dem Rat kam der Wunsch die Möglichkeit „Pay by phone“ anzubieten. Dies sollte ebenfalls beschlossen werden.
Da die Wandersaison bereits in wenigen Wochen endet wird die Erhöhung ab 01.01.2023 vorgeschlagen.
Auf Grund der Einführung des § 25 UStG sind ab dem 01.01.2023 Parkgebühren umsatzsteuerpflichtig. Hier ist zu entscheiden, wie mit der Umsatzsteuer umzugehen ist.
Um Beratung und Beschlussfassung wurde gebeten.
Der Vorsitzende berichtete aus der gestrigen Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss, in der nachfolgender Vorschlag von Seiten der SPD-Fraktion einstimmig angenommen wurde:
| - | Tagesticket 3 € |
| - | Parken für Wohnmobile für einen Tag inkl. einer Nacht 8 Euro |
| - | 2-Jahresticket für Nalbacherinnen und Nalbacher 5.- Euro |
| - | Jahresticket für Auswärtige 25 Euro |
| - | Einführung der Zahlung Pay per Phone |
Monika Birk (SPD) fragte nach, ob in den 8.- Euro pro Nacht für Wohnmobile auch Strom und Wasser beinhaltet wäre.
Bürgermeister Lehnert verneinte dies, da dies dort noch nicht möglich wäre. Die Kosten in Höhe von 8.- Euro beinhalten nur die Parkgebühr.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses zu.
TOP 4. Neufassung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Nalbach
Erläuterung:
Gemäß § 3 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) sind die Kommunen verpflichtet, Hundesteuer zu erheben.
Gegenstand der Hundesteuer als örtliche Aufwandsteuer ist die Verwendung von Einkommen und Vermögen zur Bestreitung des Aufwandes für den persönlichen Lebensbedarf, der über das für die
Deckung der allgemeinen Lebensbedürfnisse Erforderliche hinausgeht.
Besteuert wird dabei das Halten von Hunden durch natürliche Personen, wenn es zumindest auch persönlichen Zwecken dient. Die Haltung von Hunden ausschließlich für berufliche oder gewerbliche
Zwecke unterliegt nicht der Steuerpflicht.
Der Saarländische Städte- und Gemeindetag (SSGT) hat bereits im Laufe des Jahres 2017 für alle Städte und Gemeinden des Saarlandes eine Mustersatzung erarbeitet und den Kommunen zur Verfügung gestellt.
Die bisherige Satzung über die Erhebung der Hundesteuer wurde am 19.11.2015 durch den Gemeinderat der Gemeinde Nalbach verabschiedet und sollte aus Gründen der Rechtssicherheit an diese Mustersatzung angepasst werden.
Im Rahmen der Anpassung der Steuersätze sollen daher auch diverse Vorschriften entsprechend den Vorschlägen des SSGT umformuliert, gestrichen bzw. ergänzt werden.
Die Saarländischen Kommunen bewegen sich mit den Beträgen für den ersten Hund zwischen 50 EUR und 120 EUR, für den zweiten Hund zwischen 60 EUR und 192 EUR und für den dritten Hund zwischen 66 EUR und 288 EUR.
Seit dem Jahr 2015 werden für die Hunde folgende Steuern erhoben:
(1) Die Steuer beträgt jährlich für den ersten Hund 65,00 EURO.
(2) Hält ein/e Hundehalter/in im Gebiet der Gemeinde mehrere Hunde, so erhöht sich die Steuer für den zweiten Hund auf 100,00 EURO, und für jeden weiteren Hund auf 140,00 EURO. Die Gemeinde Nalbach liegt im Vergleich mit den bisher erhobenen Steuern somit im unteren
Bereich (siehe beigefügte Übersicht über die Steuersätze).
Da die Gemeinde Nalbach eine der wenigen Kommunen im Saarland ist für die noch keine Besteuerung gefährlicher Hunde vornimmt wird vorgeschlagen, diese zukünftig separat zu besteuern.
Die erhöhte Steuer für gefährliche Hunde folgt ausschließlich einem Lenkungszweck.
Dieser besteht darin, ganz generell und langfristig im Gemeindegebiet solche gefährlichen Hunderassen zurückzudrängen, die aufgrund ihres Züchtungspotentials in besonderer Weise die Eignung aufweisen, ein gefährliches Verhalten zu entwickeln. Danach kommt es für die Besteuerung nicht auf die konkrete Gefährlichkeit, sondern lediglich darauf an, dass die Hundesteuersatzung für entsprechend dem Gesetz bestimmte Hunderassen eine solche Gefährlichkeit annimmt.
Die saarländischen Kommunen bewegen sich mit den Beträgen hier im Bereich von 175 EUR und 492 EUR. Im Gemeindegebiet Nalbach werden aktuell 5 gefährliche Hunde gehalten.
Nach Rücksprache mit der Ortspolizeibehörde wird die Einführung einer separaten Erhebung für gefährliche Hunde befürwortet. Es wird deshalb vorgeschlagen, eine entsprechende Regelung in die Satzung aufzunehmen.
Die Gemeindeverwaltung schlägt deshalb vor die Steuern für die Hunde wie folgt anzupassen:
| a) | für ersten Hund 78,00 EURO jährlich, |
| b) | für den zweiten Hund 156 EURO jährlich |
| c) | für den dritten und jeden weiteren Hund 196 EURO jährlich, |
| d) | für gefährliche Hunde im Sinne des § 1 Abs. 1 der Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland beträgt die Steuer 480 EURO für jeden Hund pro Jahr. |
Die Anpassung der Hundesteuersätze ergibt bei ca. 684 steuerpflichtig angemeldeten Hundehaltungen p.a. ein Mehrertrag (inkl. gefährliche Hunde) von rund 14.300,- EUR. Derzeit liegt der Hundesteuerertrag bei rd. 47 T€.
Die Erhöhungen a) - c) haben folgende monatliche finanzielle Auswirkungen auf die Hundehalter/innen:
| Steuergegenstand | bisherige Belastung | Belastung neu | Differenz |
| a) | 5,42 € | 6,50 € | + 1,08 € |
| b) | 8,33 € | 13,00 € | + 4,67 € |
| c) | 11,67 € | 16,34 € | + 4,67 € |
Inwieweit die Änderung des § 5 insgesamt zu Mindererträgen bei der Steuerbefreiung führen wird, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Nennenswerte Mindererträge in Bezug auf die Steuersatzanpassung sind jedoch nicht zu erwarten.
Mit der Neufassung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer hat der Gemeinderat zudem die Möglichkeit weitere Steuerbefreiungen und Steuerermäßigen festzusetzen.
Hierfür sind im beigefügten Entwurf neue Vorschläge (grau markiert) aus der Mustersatzung eingearbeitet die in anderen saarländischen Kommunen bereits in die entsprechenden Hundesteuersatzungen aufgenommen wurden:
| § 4 Abs. 2 Nr. 3 | Steuerbefreiung für Hunde, die der Halter/in aus einer Einrichtung übernimmt, die eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz besitzt und deren Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestätigt ist. Die Steuerbefreiung wird befristet für sechs Monate erteilt und beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aus der Einrichtung übernommen wurde. |
| § 5 Abs. 2 | Steuerermäßigung für Sanitäts- und Rettungshunde (siehe beigefügte Stellungnahme des SSGT vom 14.01.2019) |
| § 5 Abs. 3 | Steuerermäßigung für Personen die Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II erhalten sowie von diesen Personen einkommensmäßig gleichstehenden Personen. |
Es ist vom Gemeinderat nun zu beraten und zu entscheiden, ob
| a) | eine erhöhte Steuer für gefährliche Hunde erhoben wird, |
| b) | welche Befreiungen in die Neufassung der Hundesteuersatzung übernommen werden sollen und |
| c) | eine Anpassung der vorgeschlagenen Steuersätze nach § 3 erfolgt. |
Beschlussvorschlag:
Um Beratung und Beschlussfassung der Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Nalbach wird gebeten.
Amtsleiter Thorsten Ewen erläuterte ausführlich die Neufassung der Hundesteuer aus dem Jahr 2015. Erstmals werde in der Neufassung auch die Besteuerung gefährlicher Hunde berücksichtig.
Der Vorsitzende ergänzte die Notwendigkeit der Neufassung und merkte an, dass in der gestrigen Vorberatung bereits einstimmig zugestimmt wurde. Es wäre sicherlich, gerade in dieser finanziell
schon jetzt schwierigen Zeit mit hohen Strom-, Gas- oder Treibstoffpreisen, eine weitere schmerzhafte Belastung für die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer.
Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat der Neufassung der Hundesteuer zu.
TOP 5. Mitteilungen / Anfragen / Anregungen
Patrick Nalbach (CDU) sprach das Thema „Verkehrsberuhigung Enzenbachstraße“ im OT Bilsdorf an. Dieses Thema war bereits mehrmals in Orts- und Gemeinderat mit behandelt worden und auch
der Kollege Markus Lay von der SPD-Fraktion hatte in der Vergangenheit die Verkehrsproblematik des Öfteren angesprochen mit dem Hinweis auf die Verängstigung der dortigen Anlieger. Am 07.03.2022 habe er in seiner Funktion als stellv. Ortsvorsteher die Fachämter der Gemeinde erneut per Mail mit der Bitte um Rückmeldung des Bearbeitungstands gebeten. Leider habe er bis dato keinerlei Rückmeldung bekommen, teilte Patrick Nalbach mit.
Bürgermeister Lehnert teilte mit, dass er bei den Fachämtern nach höre und Herrn Nalbach informiere. Er selbst wäre ein Freund von Tempo 30-Zonen.
Thomas Klesen (SPD) teilte mit, dass der Verkehrsspiegel Ecke Fasanenweg / Römerweg entwendet wurde und bat um Klärung.
Patrick Vierig (SPD) teilte verärgert mit, dass die Anpflanzung in der Ortsmitte Piesbach (Kapelle) mit Bodendeckern vertrocknet ist, da durch den Bauhof nicht gewässert wurde.
Bürgermeister Lehnert teilte mit, dass ihm das als Grüner weh tue. Das Problem wäre, dass die Gemeinde als Vorbildfunktion für die notwendigen Wassersparmaßnahmen nicht netzen konnte.
Patrick Vierig (SPD) fragte nach, warum die Gemeinde nicht das Quellwasser des Allenbornbrunnens hierfür nutzen konnte. Der Brunnen laufe auch in der Trockenheit und es wäre mit gutem Willen auch möglich gewesen. So habe man die Anpflanzung einfach vertrocknen lassen, merkte er verärgert an.
Bürgermeister Lehnert teilte mit, dass die Gemeinde die Wasserentnahme wohl mit dem LUA klären müsse.
Ende des öffentlichen Teils
Beginn nicht öffentlicher Teil
Ende der Sitzung: 20:55 Uhr