Titel Logo
Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 18/2025
Amtl. Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bebauungsplan Nr. 622 „Nördlich Amselweg“ in der Gemeinde Nalbach, Ortsteil Körprich

Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 10.04.2025 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 622 „Nördlich Amselweg“ im beschleunigten Verfahren beschlossen hat.

Im Ortsteil Körprich soll, angrenzend an die B269, das ehemalige Betriebsgelände der Karl Weyand GmbH umgenutzt und städtebaulich geordnet werden. Ziel ist es, Abstellflächen für Storageboxen und Wohnmobile zu entwickeln. Darüber hinaus soll eine Umnutzung der bestehenden Lagerhallen ermöglicht werden. Die Zuordnung der Flächen soll dabei so erfolgen, dass gewerbliche Nutzung nicht mehr direkt an Wohnbebauung angrenzt, um ein verträgliches Miteinander zu gewährleisten. Darüber hinaus soll das Gebäude für Wohn- und Bürozwecke planungsrechtlich einbezogen werden.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung bzw. der Wiedernutzbarmachung des Areals bedarf es daher der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 622 „Nördlich Amselweg“.

Der Bebauungsplan wird für das ehemalige Betriebsgelände der Karl Weyand GmbH aufgestellt. In Richtung Norden wird das Plangebiet durch die Bundesstraße B 269 begrenzt.

Der nördliche Teil des Plangebietes wird sowohl im Osten als auch im Westen durch Freiflächen mit Gehölzstrukturen eingegrenzt. Der südliche Teil wird hingegen in Richtung Westen Süden und Osten durch die bestehende Wohnbebauung des Amsel-, Meisen- und Lerchenweges begrenzt.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten 2 Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 8.200 m.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt.

Der Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes derzeit als gewerbliche Baufläche dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspräche aktuell damit in Teilbereichen dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Der Flächennutzungsplan wird gem. §13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung in diesen Teilbereichen angepasst.

Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. §13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Nalbach, 15.04.2025
Der Bürgermeister
(Peter Lehnert)