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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 18/2025
Amtl. Bekanntmachungen
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Fehlende Wahlbenachrichtigungen in der Gemeinde Nalbach

In der letzten Zeit wird beim Wahlamt der Gemeinde Nalbach vereinzelt das Fehlen der bereits versendeten Wahlbenachrichtigungen mitgeteilt.

Sollten Sie bis zum heutigen Tag keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, beachten Sie bitte nachfolgende Vorgehensweise:

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Fragen Sie bitte in der direkten Nachbarschaft nach, ob Ihre Wahlbenachrichtigung vielleicht dort eingeworfen wurde.

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Sollten Sie Ihre Briefwahlunterlagen online beantragen wollen, können Sie dies auf der Internetseite der Gemeinde Nalbach tun. Eine Wahlbenachrichtigung ist nicht nötig!

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Sollten Sie am Wahltag im Wahllokal wählen wollen, können Sie dies auch mit gültigem Bundespersonalausweis (ohne Wahlbenachrichtigung) im Wahllokal tun.

Nalbach, den 28. April 2025
DER GEMEINDEWAHLLEITER
(P. Lehnert)