Der Gemeinderat hat zum Jahresabschluss 2022 in seiner öffentlichen Sitzung am 29.04.2026 beschlossen:
| 1. | Der Gemeinderat beschließt gemäß § 101 Abs. 2 KSVG den Jahresabschluss 2022 einschließlich der Schlussbilanz mit der Bilanzsumme in Aktiva und Passiva im Betrag von 73.604.575,88 € sowie den Jahresüberschuss in Höhe von 319.560,63 € zum 31.12.2022 fest und verleiht ihm damit Rechtskraft. |
| 2. | Der Gemeinderat beschließt gemäß § 101 Abs. 2 S. 2 KSVG in einem gesonderten Beschluss folgendem Personenkreis die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilen: |
| - dem Bürgermeister der Gemeinde Nalbach, Herrn Peter Lehnert, | |
| - den Ersten Beigeordneten der Gemeinde Nalbach, Herrn Albert Steinmetz | |
| - der Beigeordneten der Gemeinde Nalbach Frau Christina Kühn | |
| 3. | Der Gemeinderat beschließt den Jahresüberschuss des Haushaltsjahres 2022 in Höhe von 319.560,63 € der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. |
Der Jahresabschluss der Gemeinde Nalbach für das Haushaltsjahr 2022 liegt mit dem Rechenschaftsbericht sowie dem Prüfbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes bei der Gemeinde Nalbach, Zimmer 2.03 des Rathauses, ab dem 11.05.2026 während der allgemeinen Dienstzeiten sieben Werktage öffentlich aus.
Es wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Rufnummer 06838 - 9002 121 gebeten.