Wildtierschutz und Anleinpflicht
Zum besseren Schutz der Wildtiere vor Hunden hat der Gesetzgeber eine Anleinpflicht für Hunde eingeführt. Während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeiten (01. März bis 30. Juni) müssen Hunde daher außerhalb eingefriedeter Flächen (die diese nicht verlassen können) angeleint werden. Ausgenommen sind: Hirten-, Jagd-, Blinden-, Rettungs-, Suchhunde und Hunde von Diensthunden haltenden Behörden, die sich im Einsatz oder in Ausbildung befinden und entsprechend gekennzeichnet sind. …