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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 20/2024
Amtl. Bekanntmachungen
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Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Europa- und Kommunalwahlen in der Gemeinde Nalbach am Sonntag, dem 09. Juni 2024

in der Gemeinde Nalbach am Sonntag, dem 09. Juni 2024

Die Wahlbenachrichtigungen wurden in der Gemeinde Nalbach seit Anfang Mai 2024 in Briefform zugestellt. Sollten Sie bis Freitag, dem 24. Mai 2024 keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, können Sie sich an das Wahlamt der Gemeinde Nalbach (siehe unten) wenden.

Ich bitte alle Wahlberechtigten, die am Wahltag ihre Stimme nicht im Wahllokal abgeben und darum von der Briefwahl Gebrauch machen möchten, dies möglichst frühzeitig zu beantragen.

Bitte beachten Sie, dass die Zustellung der Briefwahlunterlagen ca. eine Woche in Anspruch nehmen kann. Dies gilt auch für die Rücksendung Ihres Wahlbriefes auf dem Postweg.

Ihr Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18.00 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde Nalbach vorliegen, eine persönliche Abgabe im Rathaus ist auch am Wahltag noch möglich. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.

Die Antragsstellung ist wie folgt möglich, telefonische Anträge können nicht entgegengenommen werden!

Online

Am einfachsten ist es, die Briefwahlunterlagen auf unserer Internetseite www.nalbach.de zu beantragen. Hier müssen Sie den Antrag mit Ihren persönlichen Daten ergänzen und absenden.

Noch einfacher ist es, mit Ihrem Smartphone den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code abzuscannen. Hierdurch gelangen Sie auf ein bereits vorausgefülltes Formular, welches Sie lediglich um Ihr Geburtsdatum ergänzen müssen.

Der rechtzeitige Erhalt kann nur gewährleistet werden, wenn Ihr Antrag bis zum 05.06.2024 um 12.30 Uhr bei der Gemeindebehörde vorliegt Bei persönlicher Abholung können die Briefwahlunterlagen noch bis zum 07.06.2024, 18.00 Uhr, beim Wahlamt der Gemeinde Nalbach beantragt werden.

Mittels Wahlbenachrichtigungsbrief

Die Briefwahlunterlagen können mit dem Antragsformular auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes beantragt werden. Das Formular ist bereits vorausgefüllt und muss lediglich durch Ihr Geburtsdatum und zwingend durch Ihre Unterschrift ergänzt werden.

Die Zusendung an eine alternative Adresse ist ebenfalls möglich und kann im Formular angegeben werden.

Bei postalischer Rücksendung ist diese mit 0,85 € zu frankieren. Natürlich können Sie den Antrag auch direkt im Rathaus abgeben oder dort in den Briefkasten der Gemeinde Nalbach einwerfen.

Persönlich beantragen

Die Briefwahlunterlagen können auch persönlich während der üblichen Öffnungszeiten des Wahlamtes im Rathaus beantragt und abgeholt werden. Dort besteht auch die Möglichkeit, direkt zu wählen und die Unterlagen in die Wahlurne einzuwerfen.

Formloser Antrag

Die Beantragung der Briefwahl kann auch formlos unter Angabe der folgenden Informationen, per E-Mail oder einer sonstigen, dokumentierbaren Übermittlungsform vorgenommen werden.

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Familiennamen, Vornamen

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Geburtsdatum

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Wohnanschrift (Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort)

Die Frist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen endet am 07.06.2024, 18.00 Uhr. Im Falle nachzuweisender plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums am Wahlsonntag dem 09.06.2024 nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Wahltag bis 15.00 Uhr gestellt werden.

Übliche Öffnungszeiten des Wahlamtes der Gemeinde Nalbach

Montag bis Freitag

07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

sowie

Montag, Dienstag u. Donnerstag

13:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag, 07. Juni 2024

07.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Die Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

Versichern Wahlberechtigte glaubhaft, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihnen bis zum Tag vor der Wahl (08.06.2024, 12.00 Uhr), ein neuer Wahlschein ausgestellt werden.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht. Diese kann auf dem Vordruck der Wahlbenachrichtigung erteilt werden. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten, d. h. für diese Briefwahlunterlagen in Empfang nehmen. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden der wahlberechtigten bzw. der bevollmächtigten Person persönlich ausgehändigt oder durch Boten zugestellt.

Aktuelle Veröffentlichungen zu den anstehenden Wahlen entnehmen sie bitte – neben den Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt - auch der Internetseite der Gemeinde Nalbach.

Sofern Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die folgenden Personen:

Frau Patricia Groß

06838 9002 -145

Herr Julian Frankenfeld

06838 9002 -151

Herr Jörg Laub

06838 9002 -106

Herr Stefan Guardavascio

06838 9002 -110

Herr Patrik Salzgeber

06838 9002 -150

Nalbach, den 14.05.2024
Die Gemeindebehörde Nalbach
Peter Lehnert
Gemeindewahlleiter