1. Am 18. Mai 2025 findet die Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister der Gemeinde Nalbach statt.
Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.
2. Die Gemeinde ist in folgende 9 Wahlbezirke eingeteilt:
Gemeindebezirk Nalbach
Wahlbezirk 1:
Am Gähn, An der Feuerwache, Bilsdorfer Straße, Bruchstraße, Eisenbahnstraße, Gartenstraße, In der Herrenwies, Mittelstraße, Mühlenstraße, Nassauer Straße, Niedstraße, Primsaue, Rathausplatz, Saarwellinger Straße
Wahlraum: Litermonthalle Nalbach, Josefstraße, 66809 Nalbach
Wahlbezirk 2:
Dieffler Straße, Enspfuhlstraße, Hubertusstraße, Hüttenberg, Jakob-Ziegler-Weg, Karl-Heinz-Basten-Weg, Primsstraße, Saarstraße
Wahlraum: Litermonthalle Nalbach, Josefstraße, 66809 Nalbach
Wahlbezirk 3:
Am Gälgesberg, Am Zimmerbach, Düppenweilerstraße, Etzelbachstraße, Hubertusplatz, Mühlenberg, Piesbacher Straße
Wahlraum: Litermonthalle Nalbach, Josefstraße, 66809 Nalbach
Wahlbezirk 4:
Am Litermont, Augrät, Bierbach, Burgstraße, Fußbachstraße, Josefstraße, Marienstraße, Moselstraße, Schletterstraße, Ziegelei
Wahlraum: Litermonthalle Nalbach, Josefstraße, 66809 Nalbach
Gemeindebezirk Piesbach
Wahlbezirk 5:
Ahornweg, Am Kreisel, Dörnerweg, Hauptstraße, Kirchenstraße, Kleppnerstraße, Lehweg
Wahlraum: Alte Schule Piesbach, Kirchenstraße 3, 66809 Nalbach
Wahlbezirk 6:
Am Wasserwerk, Auf dem Berg, Bachstraße, Bergstraße, Fichtenweg, Hildstraße, Keltenweg, Litermontstraße, Römerweg, Rosengartenstraße, Schöngutweg, Sportplatzstraße, Tannenweg, Wochenend, Zum Steg
Wahlraum: Alte Schule Piesbach, Kirchenstraße 3, 66809 Nalbach
Gemeindebezirk Körprich
Wahlbezirk 7:
Am Karpfenteich, Bahnhofstraße, Gebrüder-Montada-Platz, Hoxbergstraße, Jächterstraße, Kapellenstraße, Kleeberg, Lebacher Straße, Mozartstraße, Pastor-Woll-Weg, Raiffeisenstraße, Uferstraße, Waldstraße, Wingertstraße
Wahlraum: Michaelshalle Körprich, Gebrüder-Montada-Platz, 66809 Nalbach
Wahlbezirk 8:
Amselweg, Dillinger Straße, Drosselweg, Elsterweg, Eulenweg, Falkenweg, Fasanenweg, Finkenweg, Homrichstraße, Hüttersdorfer Straße, Lerchenweg, Lilienweg, Meisenweg, Nelkenweg, Rosenweg, Schwalbenweg, Sperberweg, Taubenweg, Tulpenweg
Wahlraum: Michaelshalle Körprich, Gebrüder-Montada-Platz, 66809 Nalbach
Gemeindebezirk Bilsdorf
Wahlbezirk 9:
Alle Straßen im Gemeindebezirk Bilsdorf
Wahlraum: Steinberghalle Bilsdorf, Schulstraße, 66809 Nalbach
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 10.04.2025 bis 27.04.2025 übersendet werden, sind die Wahlbezirke und die Wahlräume angegeben, in denen die Wahlberechtigten zu wählen haben.
Briefwahlbezirk 1
Briefwahlbezirk Nalbach & Bilsdorf:
Wahlbezirke 1 – 4 und 9
Briefwahlbezirk 2
Briefwahlbezirk Piesbach & Körprich:
Wahlbezirke 5 – 6 und 7 – 8
Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 13.30 Uhr im Rathaus Nalbach, Rathausplatz 1, Erdgeschoss (rechter Flügel) zusammen.
3. Die Wahlberechtigten können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.
Die Wählerinnen und Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung wird für eine etwa notwendig werdende Stichwahl zurückgegeben.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede/r Wahlberechtigte erhält bei Betreten des Wahlraumes einen beigen Stimmzettel für die Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters ausgehändigt.
Jeder Wählerin und jeder Wähler hat eine (1) Stimme.
Bei der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters enthalten die Stimmzettel die zugelassenen Wahlvorschläge in der Reihenfolge ihrer öffentlichen Bekanntgabe unter Angabe des Namens der Partei/Wählergruppe/Einzelbewerberin/des Einzelbewerbers, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese sowie des Familiennamens, Vornamens und des Berufs der Bewerberin/des Bewerbers jeden Wahlvorschlags.
Die Wählerin oder der Wähler gibt die Stimme in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchen Wahlvorschlag sie oder er wählen will.
Die Stimmzettel müssen von der Wählerin oder vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wer einen Wahlschein hat, kann
a) durch Stimmabgabe an der Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters in einem beliebigen Wahlbezirk der Gemeinde Nalbach
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Gemeindewahlleiter den amtlichen Stimmzettel, den amtlichen Stimmzettelumschlag sowie den amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jede/r Wahlberechtigte kann das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch eine/n Vertreter/in anstelle der/des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 15 Abs. 4 des Kommunalwahlgesetzes).
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 15 Absatz 5 des Kommunalwahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des
Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Alle Wahlräume sowie das Wahlamt der Gemeinde Nalbach sind barrierefrei zu erreichen.
Hinweise zur eventuellen Stichwahl am 01. Juni 2025
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält keine Bewerberin oder kein Bewerber diese Mehrheit, so findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen oder Bewerbern, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmzahlen erhalten haben, statt. Für die Stichwahl ist das Wählerverzeichnis der ersten Wahl maßgebend. Alle Wählerinnen und Wähler, die bereits zur Wahl am 18. Mai 2025 durch Briefwahl gewählt haben, erhalten automatisch zu der eventuell notwendig werdenden Stichwahl am 01. Juni 2025 ebenfalls Briefwahlunterlagen zugestellt. Gleiches gilt für Personen, die erst für die Stichwahl wahlberechtigt werden. Personen, die verstorben sind oder das Wahlrecht verloren haben, erhalten im Wählerverzeichnis einen Sperrvermerk.