Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 20/2025
Amtl. Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2021 der Gemeinde Nalbach gemäß § 101 Abs. 2 und 3 KSVG
Der Gemeinderat der Gemeinde Nalbach hat zum Jahresabschluss 2021 in seiner öffentlichen Sitzung am 08.05.2025 beschlossen:
- Der Gemeinderat beschließt gemäß § 101 Abs. 2 KSVG den Jahresabschluss 2021 einschließlich der Schlussbilanz mit der Bilanzsumme in Aktiva und Passiva im Betrag von 74.143.097,10 € sowie den Jahresüberschuss in Höhe von 553.319,67 € zum 31.12.2021 fest und verleiht ihm damit Rechtskraft.
- Der Gemeinderat beschließt gemäß § 101 Abs. 2 S. 2 KSVG in einem gesonderten Beschluss folgendem Personenkreis die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 zu erteilen:
| | - dem Bürgermeister der Gemeinde Nalbach, Herrn Peter Lehnert
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| | - dem Ersten Beigeordneten der Gemeinde Nalbach, Herrn Albert Steinmetz
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| | - der Beigeordneten der Gemeinde Nalbach, Frau Christina Kühn.
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3. Der Gemeinderat beschließt den Jahresüberschuss des Haushaltsjahres 2021 in Höhe von 553.319,67 €, der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Der Jahresabschluss der Gemeinde Nalbach für das Haushaltsjahr 2021 liegt mit dem Rechenschaftsbericht sowie dem Prüfbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes bei der Gemeinde Nalbach, Zimmer 2.03 des Rathauses, ab dem 02.06.2025 während der allgemeinen Dienstzeiten sieben Werktage öffentlich aus.
Es wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Rufnummer 06838 9002 121 gebeten.
Nalbach, den 09.05.2025
Peter Lehnert
Bürgermeister