Titel Logo
Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 21/2024
Amtl. Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung vom 01.04.2013, letzte Änderung durch Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrsordnung vom 6. März 2013 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 12 S. 367 Art. 1, in der zurzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit Artikel 1, Teil 2, § 7 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) (Artikel 1 des Gesetzes Nr. 1476) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), durch Artikel 2 Nr. 3 des Gesetzes vom 11. November 2020 (Amtsbl. I S. 1262), wird hiermit anlässlich des Leistungsmarsch der Jugendfeuerwehr Nalbach im Zuge der Veranstaltung „50 Jahre Jugendfeuerwehr“ im Ortsteil Nalbach am Samstag, dem 25.05.2024 in der Zeit von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr folgendes angeordnet:

Die Zufahrt von der B 269 bis zum Gebäude der Seniorenresidenz im Ortsteil Nalbach wird ab dem Einmündungsbereich B 269 bis einschließlich der Zufahrt zur Mühlenstraße am Samstag, dem 25.05.2024 ab 07.00 Uhr bis ca. 13.00 Uhr für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt.

Nalbach, den 17. Mai 2024
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Lehnert
(Bürgermeister)