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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 22/2023
Amtl. Bekanntmachungen
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Entsorgungsverband Saar: Ab 1. Juli 2023 gilt beim Sperrabfall: Altholz getrennt bereitstellen. Neue Regelung sorgt für effizientere Verwertungsmöglichkeiten

Ab 1. Juli 2023 gibt es eine neue Regelung für alle, die ihren Sperrabfall abholen lassen:

Gegenstände aus Holz müssen getrennt vom übrigen Sperrabfall bereitgestellt werden, denn beide Sparten werden künftig zwar am gleichen Tag, aber in zwei getrennten und u.U. zeitlich versetzten Touren abgeholt und zu verschiedenen Anlieferstellen gebracht. Durch die unvermischte Abfuhr kann das Altholz den mit der Verwertung beauftragten Unternehmen optimal zum Recycling (z.B. Spanplattenproduktion, Pellet-Herstellung) oder ggf. zur Energieerzeugung zur Verfügung gestellt werden.

Alle wichtigen Informationen zur neuen Regelung sowie zur Bestellung und Bereitstellung von Sperrabfall gibt es in einem neuen Flyer „Getrennte Holzabfuhr“, der unter www.evs.de heruntergeladen und kostenlos bestellt werden kann.