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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 22/2023
Amtl. Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung vom 01.04.2013, letzte Änderung durch Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrsordnung vom 6. März 2013 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 12 S. 367 Art. 1, in der zurzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit Artikel 1, Teil 2, § 7 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) (Artikel 1 des Gesetzes Nr. 1476) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11. November 2020 (Amtsbl. I S. 1262), wird hiermit anlässlich der Durchführung der Jubiläumsfeier mit Festumzug der Freiwilligen Feuerwehr Nalbach (125 Jahre + 1) im Ortsteil Nalbach am Sonntag, dem 11. Juni 2023 folgendes angeordnet:

1.)

Im Streckenverlauf des Umzuges (Mittelstraße ab Einmündung Primsstraße/Hubertusstraße bis zur Fußbachstraße) wird die Fahrbahn ab Sonntag, 11. Juni 2023, 14.30 Uhr bis ca. 16.00 Uhr, voll gesperrt. Während des Umzuges ist im Streckenbereich kein PKW-Verkehr möglich.

2.)

Der Parkplatz vor der Litermonthalle wird in der Josefstraße ab der Zufahrt zur Litermonthalle ab oberer Friedhofseingang für den Zeitraum Samstag, 10. Juni 2023, 10.00 Uhr bis Sonntag, 11. Juni 2023, 24.00 Uhr, voll gesperrt.

3.)

Der Platz „An der Feuerwache“ (altes Rathaus) im Ortsteil Nalbach wird ab Samstag, 10. Juni 2023, 12.00 Uhr bis Sonntag, 11. Juni 2023, 24.00 Uhr, für den Kraftfahrzeugverkehr voll gesperrt.

4.)

Die Freifläche im Bereich des Gewerbegebietes „Primsaue 2“ im Ortsteil Nalbach wird ab Freitag, dem 09.06.2023 ab 18.00 Uhr bis Sonntag, 11. Juni 2023, 24.00 Uhr für den Kraftfahrzeugverkehr voll gesperrt. Auch wird ein absolutes Haltverbot (VZ 283) für den genannten Zeitraum im Bereich der Zufahrt Freifläche eingerichtet.

5.)

Das Halten in der Josefstraße wird ab Samstag, 10. Juni 2023, 12.00 Uhr bis Sonntag, 11. Juni 2023, 24.00 Uhr ab Einmündung Fußbachstraße bis Burgstraße rechtsseitig und Burgstraße bis Einmündung Fußbachstraße rechtsseitig durch Zeichen 283 (Haltverbot) verboten. Josefstraße Zufahrt zur Litermonthalle auf beiden Straßenseiten von Einmündung Josefstraße bis zur Litermonthalle

6.)

Die Niedstraße wird ab Einmündung Hubertusstraße bis zur Mittelstraße voll gesperrt. Für die Dauer der Veranstaltung (ab 14.30 Uhr) sind die Einmündungsbereiche

- Hubertusstraße/Niedstraße

- Hubertusstraße/B 269 (Primsbrücke)

- Hubertusstraße/Etzelbachstraße

- Hubertusstraße/Piesbacher Straße

- Hubertusstraße/Primsstraße/Düppenweiler Straße und

- Fußbachstraße/Hubertusstraße

durch VZ 600 StVO (Absperrschranke) und VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Auf die Sperrung der Ortsdurchfahrt Nalbach wird durch entsprechende Vorwegweiser hingewiesen. Im gesamten Streckenverlauf des Umzuges wird in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr ein absolutes Haltverbot eingerichtet.

Die Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.

Nalbach, den 25. Mai 2023
DER BÜRGERMEISTER
als Ortspolizeibehörde
Peter Lehnert