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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 22/2023
Amtl. Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan „Waldstraße und Lebacher Straße“

einschließlich

paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans

Der Rat der Gemeinde Nalbach hat in seiner Sitzung am 11.04.2019 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens „Waldstraße und Lebacher Straße“ beschlossen.

Des Weiteren hat der Rat der Gemeinde Nalbach am 08.10.2019 die Teiländerung Flächennutzungsplanes für den Bereich des o.g. Bebauungsplanes beschlossen.

Maßgebliches Ziel des Bebauungsplanes ist es, der Bevölkerung des Plangebietes aufgrund der vorhandenen schwierigen geologischen Bodenbeschaffenheiten größtmöglichen Schutz zu bieten.

Ziel der vorliegenden Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist es, die Darstellung der Wohnbaufläche durch Grün- und Waldflächen zu ersetzen, um somit die Voraussetzungen für die Umsetzung des Bebauungsplanes herzustellen.

Zwischenzeitlich haben die frühzeitigen Beteiligungsschritte für den Bebauungsplan sowie die Teiländerung des Flächennutzungsplanes stattgefunden.

Aufgrund von Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren hat sich eine geringfügige Vergrößerung des Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanteiländerung ergeben, so dass der Rat der Gemeinde Nalbach am 25.05.2023 den Aufstellungsbeschluss für die FNP-Teiländerung neu gefasst hat. Dieser neu gefasste Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Rat der Gemeinde Nalbach hat in seiner Sitzung am 25.05.2023 die vorgelegten Planungsentwürfe (Bebauungsplan und FNP-Teiländerung) gebilligt und die Öffentliche Auslegung beschlossen. Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes einschl. paralleler FNP-Teiländerung, bestehend aus den Planzeichnungen und den Begründungen sowie dem gemeinsamen Umweltbericht und den bereits vorhandenen umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen in der Zeit vom 12.06.2023 bis einschließlich 14.07.2023 während der allgemeinen Dienststunden (Mo, Di und Do von 08:30 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr, Mi und Fr von 08:30 bis 12:30 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Nalbach (Bauamt), Rathausplatz 1, 66809 Nalbach, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt und eingesehen werden kann.

Die Unterlagen zur Planung finden Sie außerdem auf der Homepage der Gemeinde (unter https://www.nalbach.de).

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Gutachten zur geologischen und geotechnischen Beurteilung des ELS vorliegt, welches unter folgendem Link abrufbar ist: agsta.de/Nalbach/GutachtenELS.zip (hierzu bitte den Link in die Adresszeile kopieren, nicht in die Suchzeile!)

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Neben dem Entwurf der Bauleitpläne sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

  • Umweltbericht gem. Anlage 1 zum BauGB einschl. spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung
    Schutzgut Naturhaushalt, Arten und Biotope: Beschreibung der einzelnen Biotoptypen
    Schutzgut Boden und Wasser: kein WSG betroffen, Bodeneigenschaften);
    Schutzgut Klima / Luft: Aussagen zu kaltluftproduzierenden Flächen);
    Schutzgut Mensch: Problematik Hangrutsch;
    Schutzgut Orts- und Landschaftsbild (Aussagen hinsichtlich Einfügen der vorhandenen Bebauung)
  • Geologisches Gutachten Erdbaulaboratorium Saar, 24.06.2005, Geologische und geotechnische Beurteilung der Hangrutschlage „Hoxberg“ in Nalbach-Körprich
  • Folgende umweltrelevanten Aspekte wurden außerdem bei der Planerarbeitung berücksichtigt: öffentliche und private Grünflächen, Friedhof, vorhandene Drainage
  • Folgende Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind und umweltrelevante Informationen enthalten, liegen vor:

Hinweis für Bekanntmachungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Nalbach, den 26. Mai 2023
Der Bürgermeister

Geltungsbereich FNP-Teiländerung:

Geltungsbereich des BP: