Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung vom 01.04.2013, letzte Änderung durch Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrsordnung vom 6. März 2013 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 12 S. 367 Art. 1, in der zurzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit Artikel 1, Teil 2, § 7 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) (Artikel 1 des Gesetzes Nr. 1476) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. September 2012 (Amtsbl. I S. 428), wird hiermit anlässlich einer Informationsveranstaltung der SPD (Ortsverein Nalbach) am Freitag, dem 07. Juni 2024 folgendes angeordnet:
„Der Hubertusplatz im Gemeindebezirk Nalbach wird am Freitag, dem 07. Juni 2024 in der Zeit von 16.00 Uhr bis Samstag, dem 08. Juni 2024, 08.30 Uhr, teilweise für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Die Parkreihe in Richtung der Piesbacher Straße ist weiterhin für den Verkehr geöffnet. Die Behindertenparkplätze an der Treppe (Hubertusplatz 2) dienen als Zufahrt für Rettungsdienste. Die Parkplätze vor der Sternschänke sowie die zweite Parkreihe sind in der Zeit von Freitag, dem 07. Juni 2024 von 16.00 Uhr bis Samstag, dem 08. Juni 2024, 08.30 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt.“