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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 22/2024
Seite 3
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Urlaubszeit gleich Reisezeit!  Bitte überprüfen Sie rechtzeitig Ihre Ausweisdokumente auf Gültigkeit!

Hinweis: Seit 1. Januar 2024 können Bürgerinnen und Bürger keine Kinderreisepässe mehr beantragen. Der Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses beschlossen. Auch eine Verlängerung bereits ausgestellter Dokumente ist ab dann nicht mehr möglich. Die Kinderreisepässe werden ersetzt durch den Personalausweis oder den Reisepass.

Bitte beachten: Die Beantragung der Dokumente ist nur persönlich möglich (auch Kinder müssen anwesend sein).

Bei der Ausweis-bzw. Passbeantragung für ein Kind (bis zum 15. Lebensjahr) muss min. ein gesetzlicher Vertreter mit anwesend sein und die Zustimmung des anderen gesetzlichen Vertreter vorliegen.

Man benötigt in jedem Falle ein neueres biometrisches Passfoto (nicht älter als 1 Jahr)!

Bedenken Sie, dass die Produktionszeiten für den Personalausweis ca. 4 Wochen, für den Reisepass ca. 4-6 Wochen in Anspruch nehmen.

Wichtig: bitte um vorherige telefonische Terminvereinbarung im Bürgerbüro! Unter der 06838 –9002 140

Informationen zu den Einreisebestimmungen des Ziellandes bietet das Auswärtige Amt unter, www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise.