1. Am Sonntag, dem 09. Juni 2024 finden die Wahlen
| a) | in der Bundesrepublik Deutschland zum 10. Europäischen Parlament |
| b) | im Saarland |
| - | zum Gemeinderat der Gemeinde Nalbach |
| - | zum Ortsrat des Gemeindebezirks Nalbach der Gemeinde Nalbach |
| - | zum Ortsrat des Gemeindebezirks Piesbach der Gemeinde Nalbach |
| - | zum Ortsrat des Gemeindebezirks Körprich der Gemeinde Nalbach |
| - | zum Ortsrat des Gemeindebezirks Bilsdorf der Gemeinde Nalbach |
| - | zum Kreistag des Landkreises Saarlouis |
statt.
Die Wahlen dauern von 08.00 bis 18.00 Uhr.
2. Die Gemeinde ist in folgende 9 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt:
Gemeindebezirk Nalbach
Wahlbezirk 1: Am Gähn, An der Feuerwache, Bilsdorfer Straße, Bruchstraße, Eisen-bahnstraße, Gartenstraße, In der Herrenwies, Mittelstraße, Mühlenstraße, Nassauer Straße, Niedstraße, Primsaue, Rathausplatz, Saarwellinger Straße
Wahlraum: Litermonthalle, Josefstraße
Wahlbezirk 2: Dieffler Straße, Enspfuhlstraße, Hubertusstraße, Hüttenberg, Jakob-Ziegler-Weg, Karl-Heinz-Basten-Weg, Primsstraße, Saarstraße
Wahlraum: Litermonthalle, Josefstraße
Wahlbezirk 3: Am Gälgesberg, Am Zimmerbach, Düppenweilerstraße, Etzelbachstraße, Hubertusplatz, Mühlenberg, Piesbacher Straße
Wahlraum: Litermonthalle, Josefstraße
Wahlbezirk 4: Am Litermont, Augrät, Bierbach, Burgstraße, Fußbachstraße, Josefstraße, Marienstraße, Moselstraße, Schletterstraße, Ziegelei
Wahlraum: Litermonthalle, Josefstraße
Gemeindebezirk Piesbach
Wahlbezirk 5: Ahornweg, Am Kreisel, Dörnerweg, Hauptstraße, Kirchenstraße, Kleppnerstraße, Lehweg
Wahlraum: Alte Schule, Kirchenstraße 3
Wahlbezirk 6: Am Wasserwerk, Auf dem Berg, Bachstraße, Bergstraße, Fichtenweg, Hildstraße, Keltenweg, Litermontstraße, Römerweg, Rosengartenstraße, Schöngutweg, Sportplatzstraße, Tannenweg, Wochenend, Zum Steg
Wahlraum: Alte Schule, Kirchenstraße 3
Gemeindebezirk Körprich
Wahlbezirk 7: Am Karpfenteich, Bahnhofstraße, Gebrüder-Montada-Platz, Hoxbergstraße, Jächterstraße, Kapellenstraße, Kleeberg, Lebacher Straße, Mozartstraße, Pastor-Woll-Weg, Raiffeisenstraße, Uferstraße, Waldstraße, Wingertstraße
Wahlraum: Michaelshalle, Gebrüder-Montada-Platz
Wahlbezirk 8: Amselweg, Dillinger Straße, Drosselweg, Elsterweg, Eulenweg, Falkenweg, Fasanenweg, Finkenweg, Homrichstraße, Hüttersdorfer Straße, Lerchenweg, Lilienweg, Meisenweg, Nelkenweg, Rosenweg, Schwalbenweg, Sperberweg, Taubenweg, Tulpenweg,
Wahlraum: Michaelshalle, Gebrüder-Montada-Platz
Gemeindebezirk Bilsdorf
Wahlbezirk 9: Am Steinberg, Brückenstraße, Dorfstraße, Enzenbachstraße, Friedhofstraße, Hofstraße, Nauwieserstraße, Schillerstraße, Schulstraße, Weiherstraße, Wiesenstraße, Zu den Erlen
Wahlraum: Steinberghalle, Schulstraße 50
Weiterhin wurden folgende Briefwahlbezirke zur Ermittlung der Briefwahlergebnisse gebildet:
Briefwahl I: Ortsteile Nalbach und Bilsdorf
Wahlraum Zimmer E 25, Erdgeschoss Rathaus
Briefwahl II: Ortsteile Körprich und Piesbach
Wahlraum Zimmer E 28 Erdgeschoss Rathaus
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 15.05.2024 bis 05.06.2024 zugestellt worden sind, sind die Wahlbezirke und die Wahlräume angegeben, in denen die Wahlberechtigten zu wählen haben.
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am 09. Juni 2024 um 14.00 Uhr im Rathaus im Ortsteil Nalbach, Rathausplatz 1, 66808 Nalbach, Dorfgemeinschaftssaal zusammen (barrierefrei zu erreichen).
3. Die Wahlberechtigten können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie oder er eintragen sind.
Die Wählerinnen und Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede/r Wahlberechtigte erhält bei Betreten des Wahlraumes für die Wahl, zu der er/sie wahlberechtigt ist, entsprechende Stimmzettel ausgehändigt, und zwar
| 1. | für die Europawahl | einen weißen Stimmzettel, |
| 2. | für die Gemeinderatswahl | einen gelben Stimmzettel, |
| 3. | für die OrtsratswahlEN | einen orangefarbenen Stimmzettel, |
| 4. | für die Kreistagswahl | einen grünen Stimmzettel, |
Jede Wählerin und jeder Wähler hat für jede Wahl eine Stimme.
Bei der Europawahl enthält der Stimmzettel jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort, sowie jeweils die ersten 10 Bewerberinnen und Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge. Rechts davon befindet sich ein Kreis des/der Wahlvorschlagsberechtigten für die Kennzeichnung/Stimmabgabe.
Bei der Gemeinderatswahl, der Ortsratswahl, der Kreistagswahl enthalten bei Verhältniswahl die Stimmzettel die zugelassenen Wahlvorschläge in der Reihenfolge ihrer öffentlichen Bekanntgabe unter Angabe des Namens der Partei oder Wählergruppe, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, sowie des Familiennamens, des Vornamens und des Berufes der ersten fünf Bewerberinnen oder Bewerber jeden Wahlvorschlages. Bei Wahlvorschlägen, die in eine Gebietsliste und Bereichslisten gegliedert sind, sind auf der Gebietsliste und den Bereichslisten je die ersten fünf Bewerberinnen oder Bewerber mit Familiennamen, Vornamen und Beruf angegeben.
Die Wählerin oder der Wähler gibt ihre oder seine Stimme in der Weise ab, dass sie oder er auf jedem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchen Wahlvorschlag sie oder er wählen will.
Die Stimmzettel müssen von der Wählerin oder vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich.
Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wer einen Wahlschein hat, kann
| a) | durch Stimmabgabe an der |
| 1. Europawahl in einem beliebigen Wahlbezirk seines oder ihres Landkreises, |
| 2. Gemeinderatswahl in einem beliebigen Wahlbezirk seines oder ihres Wahlbereiches |
| (§ 15 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes), |
| 3. Ortsratswahl in einem beliebigen Wahlbezirk seines oder ihres Gemeindebezirks |
| (§ 56 des Kommunalwahlgesetzes), |
| 4. Kreistagswahl in einem beliebigen Wahlbezirk seines Wahlbereiches |
| (§ 65 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes) |
oder
| b) | durch Briefwahl teilnehmen. |
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde/dem Gemeindewahlleiter die amtlichen Stimmzettel, die amtlichen Wahlumschläge sowie die amtlichen Wahlbriefumschläge beschaffen und ihre oder seine Wahlbriefe mit den Stimmzetteln (in verschlossenen Stimmzettelumschlägen) und den unterschriebenen Wahlscheinen so rechtzeitig der auf den Wahlbriefumschlägen angegebenen Stelle zuleiten, dass sie dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen. Die Wahlbriefe können auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jede/r Wahlberechtigte kann ihr oder sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).