In und an den Gebäuden, in denen sich die Wahlräume befinden, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu diesen Gebäuden sind Beeinflussungen der Wählerinnen und Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild, verboten. Zu dem Verbot der Beeinflussung innerhalb des Wahlraumes gehört auch, dass die Mitglieder der Wahlvorstände während Ihrer Tätigkeit kein auf eine politische Überzeugung hinzuweisendes Zeichen (Plaketten, Anstecknadeln etc.) sichtbar tragen dürfen.
Dies gilt auch für Personen, die sich längere Zeit, also nicht nur zur Stimmabgabe im Wahlraum aufhalten.
Darüber hinaus ist jegliche Wahlwerbung auf den gesamten Grundstücken und in dem direkten Umfeld, auf dem sich die Wahllokale befinden, zu unterlassen.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass das Fotografieren und Filmen in der Wahlkabine nicht gestattet ist.