Anträge eingetragener Wahlberechtigter auf Erteilung von Wahlscheinen können nur noch bis Freitag, 07. Juni 2024 - 18.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Nalbach, Rathaus, Zimmer E.02 und E.03, gestellt werden. Ein entsprechender Antrag befindet sich auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes bzw. wird auf die Möglichkeit des Online-Antragsverfahrens auf der Internetseite der Gemeinde Nalbach unter:
www.nalbach.de hingewiesen.
Nur in den Ausnahmefällen nach § 26 Abs. 4 Satz 2 und § 27 Abs. 10 Europawahlordnung bzw. § 14 Abs. 4 Satz 2 und § 15 Abs. 8 Kommunalwahlordnung und wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, können Briefwahlunterlagen noch am Samstag, 08. Juni 2024 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr und am Sonntag, 09. Juni 2024 in der Zeit von 09.00 bis 15.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Nalbach, Rathaus, Zimmer E.02 bzw. E.03, beantragt werden. Die plötzliche Erkrankung muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.