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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 23/2024
Seite 2
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Verstärkte Kontrollen der Anmeldung zur Hundesteuer in Nalbach

In Nalbach sind rund 700 Hunde zur Hundesteuer angemeldet

Alle Hundehalter*innen sind dazu verpflichtet, ihren Hund innerhalb von vierzehn Tagen nach Beginn der Haltung anzumelden. Da erfahrungsgemäß einige Hundehalter*innen dieser Pflicht nicht nachkommen, muss leider von einer hohen Dunkelziffer nicht angemeldeter Hunde ausgegangen werden. Die meisten Verstöße werden aus dem jeweiligen Umfeld, z.B. durch die Nachbarschaft, von Mitbewohnern, von Spaziergängern gemeldet. Gründe sind meist zu lautes Gebell, freies Umherlaufen oder eine Anzeige wegen Hundebiss.

Ohne Anmeldung droht Bußgeld

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Sie zählt zu den öffentlich-rechtlichen Abgaben, die nicht zweckgebunden sind und somit in den allgemeinen Haushalt der Gemeinde fließen. Mit der Hundesteuer wird vorrangig das ordnungspolitische Ziel verfolgt, die Zahl der im Gemeindegebiet lebenden Hunde zu begrenzen. Eine unterlassene Anmeldung eines Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die geahndet werden kann. Wie bei allen Steuervergehen wird dafür, nach Einzelfallprüfung, ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro festgesetzt. Die Höhe des Bußgeldes bemisst sich unter anderem danach, wie lange der Hund nicht angemeldet wurde.

Einer ist nicht genug

Hundehalter*innen sind verpflichtet alle im Haushalt lebende Hunde anzumelden. Auch wenn Sie bereits einen Hund angemeldet haben oder Sie der Meinung sind, dass Ihr Hund von der Steuer befreit ist. Sie müssen jeden Hund anmelden und können ggf. Steuerermäßigungen oder die Befreiung beantragen.

Aufruf an alle Hundehalter*innen zur Anmeldung ihres Hundes

Hundehalter*innen, die es bisher versäumt haben, ihren Hund anzumelden, soll nun die Gelegenheit gegeben werden, diese nachzuholen. Zwar muss die Hundesteuer bei rückwirkender Anmeldung nachträglich ab Aufnahme des Hundes entrichtet werden. Es wird jedoch zunächst eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024 eingeräumt, in der davon abgesehen wird, zusätzlich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zu eröffnen. Die verstärkten Kontrollen haben zwei Hauptziele: Erstens möchten wir die Anzahl nicht registrierter Hunde reduzieren, was dazu beiträgt, Ordnung und Sicherheit in unserer Gemeinde zu gewährleisten. Zweitens ist es wichtig, dass Hundehalter*innen, die ihre Hundesteuerpflicht erfüllen, fair behandelt werden. Die An- und Abmeldung des Hundes kann schriftlich, persönlich oder digital erfolgen. Passende Formulare so wie die aktuelle Satzung zur Hundesteuer finden Sie unter https://www.nalbach.de/hundesteuer

Die Gemeinde Nalbach wird in den kommenden Wochen verstärkt Kontrollen durchführen. Hundehalter*innen sind dazu verpflichtet, die aktuell gültige Hundemarke auf Verlangen vorzuzeigen.