Aufgrund des § 6 a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12.07.2021 (BGBl. I S. 3108) in Verbindung mit § 1 der Verordnung über Parkgebühren (PGebVO) vom Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) vom 15.01.1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 60 des Gesetzes vom 08.12.2021 (Amtsblatt S. 2629) hat der Gemeinderat der Gemeinde Nalbach am 27. April 2023 verordnet:
Die Gebühren für das Parken in Bereichen mit Parkscheinautomaten auf den öffentlichen Parkplätzen und Parkstreifen der Waldparkplätze im Gemeindebezirk Nalbach werden wie folgt festgesetzt:
Die Erhebung der gesetzlichen Umsatzsteuer erfolgt in Abhängigkeit von § 27 Absatz 22 + 22a UStG. Sofern der § 2b UStG zutrifft, verstehen sich die unter § 1 dieser Satzung aufgeführten Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und der Steuerbetrag wird entsprechend auf allen Parkausweisen ausgezeichnet.
Diese Verordnung tritt am 14. Juni 2023 in Kraft.
Diese Verordnung wird hiermit gem. § 12 Abs. 3 KSVG in Verbindung mit § 12 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 der Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen in der Gemeinde Nalbach vom 22.06.1982 öffentlich bekannt gemacht. Satzungen, die unter Verletzung von Verfahres- oder Formvorschriften des KSVG oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.