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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 24/2024
Amtl. Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2019 der Gemeinde Nalbach gemäß § 101 Abs. 2 und 3 KSVG

Der Gemeinderat hat zum Jahresabschluss 2019 in seiner öffentlichen Sitzung am 06.06.2024 beschlossen:

1.

Der Gemeinderat stellt gemäß § 101 Abs. 2 KSVG den Jahresabschluss 2019 einschließlich der Schlussbilanz mit der Bilanzsumme in Aktiva und Passiva im Betrag von 70.588.493,69 € sowie den Jahresüberschuss in Höhe von 513.465,05 € zum 31.12.2019 fest und verleiht ihm damit Rechtskraft.

2.

Der Gemeinderat erteilt gemäß § 101 Abs. 2 S. 2 KSVG in einem gesonderten Beschluss folgendem Personenkreis die Entlastung für das Haushaltsjahr 2019:

-

dem Bürgermeister der Gemeinde Nalbach, Herrn Peter Lehnert,

-

den Ersten Beigeordneten der Gemeinde Nalbach,

Herrn Christian Weber

Herrn Albert Steinmetz (ab 04.07.2019)

-

den Beigeordneten der Gemeinde Nalbach

Herrn Josef Mees

Frau Christina Rau (ab 04.07.2019)

3.

Der Gemeinderat beschließt den Jahresüberschuss des Haushaltsjahres 2019 in Höhe von 513.465,05 € der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

Der Jahresabschluss der Gemeinde Nalbach für das Haushaltsjahr 2019 liegt mit dem Rechenschaftsbericht sowie dem Prüfbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes bei der Gemeinde Nalbach, Zimmer 2.03 des Rathauses, ab dem 17.06.2024 während der allgemeinen Dienstzeiten sieben Werktage öffentlich aus.

Es wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Rufnummer 06838 – 9002 121 gebeten.

Nalbach, den 10.06.2024
Peter Lehnert
Bürgermeister