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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 24/2026
Amtl. Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.04.2013, letzte Änderung durch: Artikel 4 der Verordnung vom 30. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 32) in der zurzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Artikel 1, Teil 2, § 7 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), zuletzt geändert durch Artikel 2 Nr. 3 des Gesetzes vom 11. November 2020 (Amtsbl. I S. 1262) in der zurzeit gültigen Fassung, wird aufgrund des

Markt der schönen Dinge

an der Weiheranlage des ASV Nalbach (Peter-Friedrich-Weiher)

am Sonntag, dem 21.06.2026 in der Zeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr

ein beidseitiges Haltverbot im Bereich der Bilsdorfer Straße ab Einmündung Saarwellinger Straße einschließlich des Radweges entlang des ASV-Weihers in der verlängerten Bilsdorfer Straße bis zur Einmündung in die L 337 und in Richtung ASV-Clubheim durch Aufstellen der Verkehrszeichen 283 (absolutes Haltverbot) eingerichtet.

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 der Straßenverkehrsordnung vom 06. März 2013 (Bundesgesetzblatt I Seite 367) Ordnungswidrigkeiten und werden gemäß § 24 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. März 2003 (BGBL. I, S. 310, 919) in der zurzeit geltenden Fassung geahndet.

Nalbach, den 26. Mai 2026
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Jörg Laub, Bürgermeister