Aufgrund der §§ 12 ff der Eigenbetriebsverordnung (EigVO – Amtsbl. I 2010, 1426), zuletzt geändert durch Art. 65 des Gesetzes vom 08. Dezember 2021 (Amtsbl. S. 2629) und der Betriebssatzung vom 27.04.2023 hat der Gemeinderat am 11.04.2024 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
| Der Erfolgsplan wird festgesetzt |
| 2024 | 2025 |
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| in den Erträgen auf | 42.300 € | 95.500 € |
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| in den Aufwendungen auf | 42.300 € | 35.800 € |
| Der Vermögensplan wird festgesetzt | |||
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| in den Einnahmen auf | 9.800 € | 69.500 € |
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| in den Ausgaben auf | 9.800 € | 69.500 € |
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
| wird festgesetzt auf | 0 € | 0 € |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Liquidititätskredite wird
| festgesetzt auf | 15.000 € | 15.000 € |
gez.Thorsten EwenWerkleiter | gez.Patrik Salzgeber | gez.Peter LehnertBürgermeister |
2. Der Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2024/2025 wurde am 15.04.2024 bei der Kommunalaufsicht beim Landesverwaltungsamt in St. Ingbert vorgelegt.
Die Genehmigung vom 10.06.2024 hat folgenden Wortlaut:
„Von dem Wirtschaftsplan für die Jahre 2024 und 2025 habe ich Kenntnis genommen. Mangels genehmigungspflichtiger Bestandteile bedarf es keiner gesonderten Genehmigung. Gegen den Vollzug bestehen keine Einwände.“
Der Wirtschaftsplan für die Jahre 2024/2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
3. Der Wirtschaftsplan für die Jahre 2024/2025 liegt zur Einsichtnahme ab dem 01.07.2024 auf Zimmer 2.04 des Rathauses sieben Werktage öffentlich aus. Zur Einsichtnahme wird um vorherige Terminabsprache unter der Rufnummer 9002-120 gebeten.
Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 3 KSVG wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.