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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 25/2025
Amtl. Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung vom 01.04.2013, letzte Änderung durch Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrsordnung vom 6. März 2013 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 12 S. 367 Art. 1, in der zurzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit Artikel 1, Teil 2, § 7 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) (Artikel 1 des Gesetzes Nr. 1476) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. September 2012 (Amtsbl. I S. 428), wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs nachfolgendes angeordnet:

Bei der Veranstaltung „Kindersommerfest des KV Die Faasendbozen Nalbach e. V.“ wird die Einfahrt zur Litermonthalle in der Josefstraße im Ortsteil Nalbach unterhalb des Eingangs „Friedhof Nord“ ab Samstag, dem 21.06.2025, 15.00 Uhr bis einschließlich Sonntag, dem 22.06.2025, 24.00 Uhr für Kraftfahrzeuge aller Art voll gesperrt.

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Verstöße dagegen sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG. Sie können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Nalbach, den 27. Mai 2025
DER BÜRGERMEISTER
als Ortspolizeibehörde
(Lehnert)
Bürgermeister