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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 26/2024
Amtl. Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung vom 01.04.2013, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Mai 2017 (BGBl. I S. 1282), in Verbindung mit Artikel 1, Teil 2, § 7 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. September 2012 (Amtsbl. I S. 428), in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen, wird hiermit anlässlich der

Nalbacher Kirmes von Samstag, dem 29. Juni 2024 bis einschließlich

Dienstag, dem 02. Juli 2024 sowie des

Peter-und-Paul-Marktes am Dienstag, dem 02. Juli 2024

in der Zeit von Freitag, 28. Juni 2024, 11.00 Uhr, bis Mittwoch,

03. Juli 2024, 12.00 Uhr, folgendes angeordnet:

a) Nalbacher Kirmes vom 28. Juni 2024 bis 03. Juli 2024:

- Vollsperrung der Hubertusstraße von Einfahrt Mühlenstraße bis Einmündung Niedstraße

- Vollsperrung des Hubertusplatzes

- Vollsperrung der Etzelbachstraße von Einmündung Hubertusstraße bis Anwesen Nr. 5

- Vollsperrung der Zufahrt Piesbacher Straße ab Anwesen Nr. 1 a/Hubertusplatz

b) Peter- und Paul-Markt am Dienstag, dem 02. Juli 2024:

- Verlängerung der Vollsperrung der Hubertusstraße in westliche Richtung bis Einmündung Fußbachstraße

c) Umleitung des Omnibusverkehrs:

- Die Umleitung des Omnibusverkehrs erfolgt von Freitag, den 28. Juni 2024, 11.00 Uhr, bis Mittwoch, den 03. Juli 2024, 12.00 Uhr, durch die Primsstraße und die L 143 bzw. Sportplatzstraße.

- Der übrige Verkehr wird durch die Prims-, Nied- und Mittelstraße bzw. Lehweg und Sportplatzstraße umgeleitet. Die Umleitungsstrecke wird entsprechend ausgeschildert.

d) Verlegung der Bushaltestellen:

Die Bushaltestellen „Nalbach Kirche“ werden an die Bushaltestellen an der L 143 (Feuerwehrgerätehaus und die Bushaltestellen „Düppenweilerstraße“ in die Primsstraße

2 a, verlegt. Die Haltestellen der RSW werden an die B 269 verlegt.

e) Absolutes Haltverbot in der Primsstraße, Niedstraße und in der Mittelstraße:

Für die Zeit der Sperrungen wird in der Primsstraße wegen des Omnibusverkehrs auf der westlichen Seite in Richtung L 143 sowie in der Mittelstraße auf der nördlichen Seite und im oberen Teil der Niedstraße jeweils ein absolutes Haltverbot angeordnet.

Situationsbedingt kann es im Bereich des Hubertusplatzes/Piesbacherstraße/Etzelbach-straße zu geringfügigen Änderungen des abgesperrten Bereiches kommen, die dann entsprechend angeordnet und ausgeschildert werden.

Nalbach, den 17. Juni 2024
DER BÜRGERMEISTER
als Ortspolizeibehörde
Peter Lehnert
Bürgermeister