Am Donnerstag, dem 04.07.2024, findet um 20:00 Uhr (!!!) im Dorfgemeinschaftssaal „ehemalige Turnhalle“ des Rathauses im Ortsteil Nalbach die konstituierende Sitzung des
Gemeinderates Nalbach
statt.
Vor Eintritt in die Tagesordnung haben die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde im Rahmen einer Einwohnerfragestunde die Möglichkeit, dem Gemeinderat und der Verwaltung Fragen, Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Fragen sollen in der Regel sechs Werktage vor der jeweiligen Sitzung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Nalbach, Rathausplatz 1, 66809 Nalbach, eingereicht werden.
Fragen, Anregungen und Vorschläge, die sich auf Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen, Namen oder Firmenbezeichnungen enthalten, ein laufendes juristisches Verfahren oder Angelegenheiten betreffen und die in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden müssen, sind unzulässig. Die Dauer der Einwohnerfragestunde ist auf insgesamt 30 Minuten beschränkt
| Tagesordnung: | ||
| a) öffentlicher Teil | ||
| 1. | Verpflichtung der Mitglieder des Gemeinderates gemäß § 33 Abs. 2 KSVG | |
| 2. | Bildung von Fraktionen und Benennung der Fraktionsvorsitzenden und ihrer Stellvertreter gemäß § 30 Abs. 5 KSVG i.V.m. § 7 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Nalbach | |
| 3. | Benennung der für die Unterzeichnung der Sitzungsniederschriften des Gemeinderates zuständigen Gemeinderatsmitglieder gemäß § 47 Abs. 4 KSVG | |
| 4. | Ehrenamtliche Beigeordnete der Gemeinde Nalbach | |
|
| 4.1. | Festlegung der Zahl der Beigeordneten gem. § 64 Satz 1 KSVG und Festsetzung der Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Beigeordnete gem. § 67 Abs. 1 KSVG i.V.m. § 1 Abs. 2, § 4 Abs. 1 der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher vom 15. März 1989, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 12. November 2015 (Amtsblatt I S. 888) |
|
| 4.2. | Wahl der Beigeordneten mit Festlegung der Reihenfolge gemäß § 65 Abs. 1 KSVG |
|
| 4.3. | Ernennung der Beigeordneten zu Ehrenbeamten gemäß § 31 Abs. 3 KSVG |
| 5. | Festsetzung der Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Ortsvorsteher gem. § 1 Abs. 2, § 4 Abs. 1 und § 5 Abs. 1 der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher vom 15. März 1989, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 12. November 2015 (Amtsblatt I S. 888) | |
| 6. | Bildung eines Ferienausschusses gem. § 60 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Nalbach | |
| 7. | Bildung der Ausschüsse des Gemeinderates gem. § 48 KSVG | |
| 8. | Benennung der Mitglieder für die Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes Nalbach und des Abwasserzweckverbandes Nalbach | |
| 9. | Neuwahl der Mitglieder des Umlegungsausschusses und deren Stellvertreter | |
| 10. | Bildungsbeirat des Landkreises Saarlouis – Meldung eines ständigen Mitglieds und eines Stellvertreters/Stellvertreterin | |
| 11. | Mitteilungen, Anfragen, Anregungen | |
| b) nichtöffentlicher Teil | ||
| 12. | Mitteilungen, Anfragen, Anregungen | |