Aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung vom 01.04.2013, in Verbindung mit Artikel 1, Teil 2, § 7 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), in den zurzeit geltenden Fassungen, wird hiermit anlässlich der Veranstaltung
„Markt der schönen Dinge 2024“ im Gemeindebezirk Nalbach an der Weiheranlage des ASV Nalbach (Peter-Friedrich-Weiher),
am Sonntag, dem 07.07.2024 in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr
folgendes angeordnet:
Einrichtung eines beidseitigen Haltverbotes im Bereich der Bilsdorfer Straße ab Einmündung Saarwellinger Straße einschließlich des Radweges entlang des ASV-Weihers in der verlängerten Bilsdorfer Straße bis zur Einmündung in die L 337 und in Richtung ASV-Clubheim durch Aufstellen der Zeichen 283 (absolutes Haltverbot).
Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.