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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 26/2025
Amtl. Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung vom 01.04.2013, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Mai 2017 (BGBl. I S. 1282), in Verbindung mit Artikel 1, Teil 2, § 7 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. September 2012 (Amtsbl. I S. 428), in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen, wird hiermit aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs anlässlich der diesjährigen Nalbacher Kirmes von Samstag, dem 28. Juni 2025 bis einschließlich Dienstag, dem 01. Juli 2025 sowie des Peter-und-Paul-Marktes am Dienstag, dem 01. Juli 2025 in der Zeit von Freitag, 27. Juni 2025, 08.00 Uhr, bis Mittwoch, 02. Juli 2025, 15.00 Uhr, folgendes angeordnet:

a) Nalbacher Kirmes vom 27. Juni 2025 bis 02. Juli 2025:

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Vollsperrung der Hubertusstraße von Einfahrt Mühlenstraße bis Einmündung Niedstraße

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Vollsperrung des Hubertusplatzes

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Vollsperrung der Etzelbachstraße von Einmündung Hubertusstraße bis Anwesen Nr. 5

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Vollsperrung der Zufahrt Piesbacher Straße ab Anwesen Nr. 1 a/Hubertusplatz

b) Peter- und Paul-Markt am Dienstag, dem 01. Juli 2025:

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Verlängerung der Vollsperrung der Hubertusstraße in westliche Richtung bis Einmündung Fußbachstraße

c) Umleitung des Omnibusverkehrs:

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Die Umleitung des Omnibusverkehrs erfolgt von Freitag, den 27. Juni 2025, 08.00 Uhr, bis Mittwoch, den 02. Juli 2025, 15.00 Uhr, durch die Primsstraße und die L 143 bzw. Sportplatzstraße.

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Der übrige Verkehr wird durch die Prims-, Nied- und Mittelstraße bzw. Lehweg und Sportplatzstraße umgeleitet. Die Umleitungsstrecke wird entsprechend ausgeschildert.

d) Verlegung der Bushaltestellen:

Die Bushaltestellen „Nalbach Kirche“ werden an die Bushaltestellen an der L 143 (Feuerwehrgerätehaus) und die Bushaltestellen „Düppenweilerstraße“ in die Primsstraße 2 a verlegt. Die Haltestellen der RSW werden an die B 269 verlegt.

e) Absolutes Haltverbot in der Primsstraße, Niedstraße und in der Mittelstraße:

Für die Zeit der Sperrungen wird in der Primsstraße wegen des Omnibusverkehrs auf der westlichen Seite in Richtung L 143 sowie in der Mittelstraße auf der nördlichen Seite und im oberen Teil der Niedstraße jeweils ein absolutes Haltverbot angeordnet.

Situationsbedingt kann es im Bereich des Hubertusplatzes/Piesbacherstraße/Etzelbach-straße zu geringfügigen Änderungen des abgesperrten Bereiches kommen, die dann entsprechend angeordnet und ausgeschildert werden.

Nalbach, den 27.05.2025
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Peter Lehnert, Bürgermeister