Aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung vom 01.04.2013, in Verbindung mit Artikel 1, Teil 2, § 7 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), in den zurzeit geltenden Fassungen, wird hiermit wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs nachfolgendes angeordnet:
Anlässlich der Veranstaltung „Markt der schönen Dinge 2025“ im Gemeindebezirk Nalbach an der Weiheranlage des ASV Nalbach (Peter-Friedrich-Weiher), am Sonntag, dem 06.07.2025 in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr
wird ein beidseitiges Haltverbot im Bereich der Bilsdorfer Straße ab Einmündung Saarwellinger Straße einschließlich des Radweges entlang des ASV-Weihers in der verlängerten Bilsdorfer Straße bis zur Einmündung in die L 337 und in Richtung ASV-Clubheim durch Aufstellen der Zeichen 283 (absolutes Haltverbot) eingerichtet.
Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Verstöße dagegen sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG. Sie können mit einer Geldbuße geahndet werden.