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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 26/2026
Amtl. Bekanntmachungen
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Rücksichtnahme während der Brut- und Setzzeit – Hunde bitte unter Kontrolle halten

Die Gemeinde Nalbach weist alle Hundehalterinnen und Hundehalter darauf hin, dass in der Zeit vom

01. März bis 15. Juli (Brut- und Setzzeit)

besondere Rücksicht auf die heimische Tierwelt zu nehmen ist. In diesem Zeitraum werden zahlreiche Wildtiere geboren und aufgezogen. Freilaufende Hunde können dabei Wildtiere aufscheuchen, verletzen oder deren Nachwuchs gefährden.

Nach den Bestimmungen des Saarländischen Jagdgesetzes (SJG) sowie des Waldgesetzes für das Saarland (LWaldG) sind Hunde in der freien Landschaft so zu führen, dass sie jederzeit unter der Kontrolle ihrer Halterin oder ihres Halters stehen und Wildtiere weder verfolgen noch gefährden können. Zur freien Landschaft gehören insbesondere Waldflächen, Wiesen, Felder, Gewässer sowie die dazugehörigen Wege.

Ein Hund gilt nur dann als ordnungsgemäß geführt, wenn er sich zuverlässig im Einwirkungsbereich seines Halters befindet, jederzeit abrufbar ist und dauerhaft unter Kontrolle gehalten werden kann. Da diese Voraussetzungen in der Praxis oftmals nicht zweifelsfrei gewährleistet werden können, empfiehlt die Gemeinde Nalbach dringend, Hunde während der Brut- und Setzzeit in Wald-, Feld- und Wiesenbereichen grundsätzlich anzuleinen.

Die Anleinung dient dem Schutz von Bodenbrütern, Jungwild und anderen besonders störungsempfindlichen Tierarten. Bereits das bloße Aufscheuchen von Wildtieren kann dazu führen, dass Gelege verlassen oder Jungtiere von ihren Elterntieren getrennt werden.

Die vorgenannten Regelungen gelten nicht für Hunde, die im Rahmen der rechtmäßigen Jagdausübung eingesetzt werden, anerkannte Rettungshunde sowie Diensthunde staatlicher Institutionen.

Darüber hinaus sind bei der Gemeindeverwaltung wiederholt Beschwerden eingegangen, wonach Hunde ohne Begleitung ihrer Halterinnen oder Halter im Gemeindegebiet umherlaufen. Die Gemeinde Nalbach weist darauf hin, dass Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet sind, ihre Tiere so zu halten und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahren oder Belästigungen für Menschen, Tiere oder Sachen ausgehen.

Die Gemeinde Nalbach appelliert daher eindringlich an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, ihrer besonderen Verantwortung gegenüber Natur, Wildtieren und Mitmenschen nachzukommen und ihre Hunde während der Brut- und Setzzeit verantwortungsvoll zu führen.

Die Gemeinde Nalbach bedankt sich bei allen Hundehalterinnen und Hundehalter für ihre Unterstützung.

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Jörg Laub
Bürgermeister