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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 27/2024
Seite 2
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​​​​​​​Illegale Abfall-Ablagerungen im Gemeindegebiet

Wie bei der Ortspolizeibehörde der Gemeinde Nalbach angezeigt wurde, nimmt die illegale Entsorgung von Abfall im Gemeindegebiet Überhand. Im gesamten Gemeindegebiet werden täglich neue Ablagerungen von pflanzlichen Abfällen, Bauschutt, Essensresten als auch von Plastik oder Restmüll vorgefunden. Dies stellt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar die mit einem Bußgeld bis zu 100.000 € geahndet werden kann. Die illegale Müllentsorgung gibt Ratten die Möglichkeit, ihre Population deutlich zu erhöhen. Ratten ernähren sich nicht nur von Pflanzen und Essensresten, Grünschnitt und Bauschutt bieten einen optimalen Lebensraum für die Ratten.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Feststellung des oder des Verursachers/in Ordnungswidrigkeitsanzeige erstattet werden wird.

Eine illegale Müllentsorgung verstößt gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Ordnungswidrig handelt demnach, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 28 Abs. 1 Satz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Abfälle zur Beseitigung behandelt, lagert oder ablagert (§ 69 Abs. 1 Nr. 2 KrWG).

Sachdienliche Hinweise, die auf die zur Feststellung des Verursachers führen, können an die Mailadresse des Rathauses (info@nalbach.de) gesendet werden.

Nalbach, den 27. Juni 2024
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Peter Lehnert