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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 27/2025
Amtl. Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung vom 01.04.2013, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Mai 2017 (BGBl. I S. 1282), in Verbindung mit Artikel 1, Teil 2, § 7 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. September 2012 (Amtsbl. I S. 428), in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen, wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs nachfolgendes angeordnet:

Für die Veranstaltung "Burning Hill" auf dem Kleeberg im Ortsteil Körprich wird in der Zeit von Freitag, dem 11.07.2025, 08:00 Uhr bis

einschließlich Sonntag, dem 13.07.2025, 18:00 Uhr, nachfolgendes angeordnet:

Der Feldwirtschaftsweg ab Ende der Kapellenstraße ab dem Ortsausgangsschild Körprich in südlicher Richtung bis zur Abzweigung nach Westen (Richtung Kleeberg) wird für den oben genannten Zeitraum zur Einbahnstraße erklärt. Es ist nur das Befahren in Richtung "Conny Hill" bzw. in Richtung Kleeberg erlaubt; sämtliche Zuwegungen zum genannten Bereich sind entsprechend der Beschilderung nur in Fahrtrichtung Kleeberg befahrbar.

Eine entsprechende Umleitung ist ausgeschildert.

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Verstöße dagegen sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG. Sie können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Nalbach, den 17.06.2025

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Peter Lehnert
Bürgermeister