Die Niederschrift über die Versammlung der Jagdgenossenschaft Bilsdorf vom 19.03.2024 liegt in der Zeit vom 12.07. bis zum 29.07.2024, gem. § 8 der Satzung der Jagdgenossenschaft Bilsdorf, zur Einsichtnahme der Jagdgenossen im Rathaus der Gemeindeverwaltung Nalbach, Zimmer 2.02, aus.
In der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 19.03.2024 wurde über die Annahme der Jahresrechnung für 2022 beschlossen. Die Jahresrechnung kann im oben genannten Zeitraum bei der Gemeindeverwaltung Nalbach, Zimmer 2.02, eingesehen werden.
In der Jagdgenossenschaftsversammlung wurde ebenso über die Verwendung der Jagderträge für das Jagdjahr 2022 beschlossen, über die Genehmigung des Haushaltsplans für 2023 abgestimmt und den Jagdvorsteher Gerhard Freitag für das abgelaufene Jagdjahre 2022 Entlastung erteilt.
Jeder Jagdgenosse der dem Beschluss nicht zugestimmt hat, kann die Auszahlung seines Anteils verlangen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach Bekanntmachung der Beschlussfassung schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstehers geltend gemacht wird.
Ferner wurde in vorgenannter Jagdversammlung der Jagdvorsteher neu gewählt. Auch über einige dringende Anpassungen in der Satzung wurde abgestimmt und Änderungen vorgenommen.
Die Bekanntmachung ist mit dieser Veröffentlichung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nalbach erfolgt!