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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 28/2024
Amtl. Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Körprich

Die Niederschrift über die Versammlung der Jagdgenossenschaft Körprich vom 29.02.2024 liegt in der Zeit vom 12.07. bis zum 29.07.2024, gem. § 8 der Satzung der Jagdgenossenschaft Körprich, zur Einsichtnahme der Jagdgenossen im Rathaus der Gemeindeverwaltung Nalbach, Zimmer 2.02, aus.

In der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 29.02.2024 wurde über die Annahme der Jahresrechnungen 2022 und 2023 beschlossen. Die Jahresrechnungen können im oben genannten Zeitraum bei der Gemeindeverwaltung Nalbach, Zimmer 2.02, eingesehen werden.

In der Jagdgenossenschaftsversammlung wurde ebenso über die Verwendung der Jagderträge beschlossen, über die Genehmigung der Haushaltspläne für 2023 und 2024 abgestimmt und den Jagdvorstehern Sigmund Müller und Thomas Ruhmann für die abgelaufenen Jagdjahre 2022 und 2023 Entlastung erteilt.

Jeder Jagdgenosse der dem Beschluss nicht zugestimmt hat, kann die Auszahlung seines Anteils verlangen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach Bekanntmachung der Beschlussfassung schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstehers geltend gemacht wird.

Ferner wurde in vorgenannter Jagdversammlung der Beisitzer neu gewählt.

Die Bekanntmachung ist mit dieser Veröffentlichung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nalbach erfolgt!

66809 Nalbach-Körprich, den 04. Juli 2024
Der Jagdvorsteher des gemeinschaftlichen
Jagdbezirkes Körprich