Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.04.2013, letzte Änderung durch: Artikel 4 der Verordnung vom 30. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 32) in der zurzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Artikel 1, Teil 2, § 7 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), zuletzt geändert durch Artikel 2 Nr. 3 des Gesetzes vom 11. November 2020 (Amtsbl. I S. 1262) in der zurzeit gültigen Fassung, wird anlässlich der Veranstaltung
in der Zeit von Freitag, 24. Juli 2026, 8:00 Uhr bis Montag, 27. Juli 2026, 6:00 Uhr
in der Litermontstraße ab Ortsausgang in Richtung Wochenend/Düppenweiler
die Höchstgeschwindigkeit in beiden Fahrtrichtungen
auf einer Länge von ca. 300 m auf 30 km/h herabgesetzt.
Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 der Straßenverkehrsordnung vom 6. März 2013 (Bundesgesetzblatt I Seite 367) Ordnungswidrigkeiten und werden gemäß § 24 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBL. I, S. 310, 919) in der zurzeit geltenden Fassung geahndet.