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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 29/2023
Amtl. Bekanntmachungen
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NIEDERSCHRIFT Nr. 24

über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Nalbach, am Donnerstag, dem 17.11.2022, um 19:00 Uhr im Sitzungssaal „ehemalige Turnhalle“ im Ortsteil Nalbach. Der Vorsitzende, Bürgermeister Peter Lehnert, eröffnete um 19:00 Uhr die Sitzung und stellte fest, dass sie ordnungsgemäß einberufen und bekanntgemacht wurde. Der Gemeinderat besteht aus 27 Mitgliedern. Es waren 23 Mitglieder anwesend. Somit war Beschlussfähigkeit gem. § 44 KSVG gegeben. Bürgermeister Lehnert begrüßte die Anwesenden zur Sitzung des Gemeinderates. Er eröffnete die Bürgerfragestunde. Der Vorsitzende bat um Änderung der vorliegenden Tagesordnung:

Neue Tagesordnungspunkte:

TOP 4

„Klimaangepasstes Waldmanagement“

TOP 6

„Aktuelle Information der Verwaltung zum ersten Entwurf Haushalt 2023“

TOP 7 e.)

„Verkauf Grundstück Baugebiet „Am Zimmerbach, 2. BA“

Wegfall nach Vorberatung in den Ausschüssen:

TOP 4

Benutzungs- und Entgeltordnung

TOP 11

Personalangelegenheiten

Heribert Grill (CDU) stellte für seine Fraktion den Antrag nach § 41/5 folgenden Punkt in den öffentlichen Teil als neuen TOP 5 aufzunehmen: „Notreparatur Heizung Kirchberghalle Piesbach“. Als Begründung führte Grill an, dass die CDU durch diese Notreparatur den Verfall eines ungeheizten Gebäudes und Auswirkungen auf die empfindlichen technischen Geräte der Feuerwehr Piesbach vermeiden wolle. Albert Steinmetz (SPD) zeigte sich enttäuscht darüber, dass die CDU-Fraktion nicht im Vorfeld der heutigen Sitzung fairnesshalber das Gespräch mit der SPD gesucht hätte. Es wäre definitiv besser gewesen, mal das Telefon in die Hand zu nehmen und miteinander über dieses Thema zu reden. Bürgermeister Lehnert teilte mit, dass er hier keine Dringlichkeit gegeben sehe. Aus diesem Grund sehe er die Richtlinie des § 41/5 als nicht erfüllt an, da dieses Thema ausgiebig in den letzten Sitzungen beraten wurde. Eine Fachfirma habe sich das Problem angesehen und von einer Reparatur abgeraten. Er schlug vor, im nichtöffentlichen Teil unter Mitteilungen, Anfragen, Anregungen darüber zu reden. Es erfolgte die Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion:

Für den Antrag der CDU auf Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Notreparatur Heizung Kirchberghalle Piesbach“ stimmten 9 Mitglieder mit ja, 1 Mitglied enthielt sich, 13 Mitglieder stimmten mit nein. Somit war der Antrag auf Aufnahme dieses Punktes mehrheitlich abgelehnt! Die geänderte Tagesordnung der Verwaltung wurde einstimmig angenommen!

Tagesordnung:

a) öffentlicher Teil

1)

Prüfung der Jahresrechnung 2016 der Gemeindeverwaltung Nalbach durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Saarlouis

2)

Bewerbung als 5. LEADER-Region für die Förderperiode 2023 – 2027 und Beitritt zum noch zu gründenden Verein SaarMitte8 e. V.

3)

Wirtschaftsplan EVS 2023 / Festlegung der Abfallgebühren 2023 / Festlegung des einheitlichen Verbandsbeitrages

4)

Klimaangepasstes Waldmanagement

5)

Mitteilungen, Anfragen, Anregungen

b) nichtöffentlicher Teil

6)

Aktuelle Information der Verwaltung zum ersten Entwurf Haushalt 2023

7)

Grundstücks- / Pacht- / Mietangelegenheiten / Vorkaufsrechte

a.)

Erwerb Teilstück im OT Nalbach

b.)

Rückabwicklung Grundstück „Am Zimmerbach, 2. BA“

c.)

Erwerb eines Grundstückes im OT Nalbach (Etzelbachstraße)

d.)

Erwerb eines Grundstückes im OT Nalbach (Zimmerbach, Deponie

e.)

Verkauf eines gemeindeeigenen Grundstückes im OT Nalbach, 2. BA. Zimmerbach

8)

Kindergarten Piesbach – aktueller Sachstand

9)

Mitteilungen, Anfragen, Anregungen

TOP 1.

Prüfung der Jahresrechnung 2016 der Gemeindeverwaltung Nalbach durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Saarlouis

Das Mitglied Thomas Klesen (SPD) übernahm den Vorsitz!

Erläuterung

Die Gemeinde Nalbach hat gemäß § 99 Abs. 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) zum Schluss eines Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Nach § 101 Abs. 1 S.1 KSVG legt der Bürgermeister den Jahresabschluss dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vor. Zur Vorbereitung dieses Beschlusses hat der Gemeinderat Nalbach gem. § 48 KSVG i.V.m. § 44 Abs. 3 Nr. 5 der Geschäftsordnung einen Rechnungsprüfungsausschuss gebildet. Der Jahresabschluss ist gem. § 101 Abs. 1 S. 3 KSVG in nicht öffentlicher Sitzung durch den Rechnungsprüfungsausschuss nach den Grundsätzen des § 122 Abs. 1 KSVG dahingehend zu prüfen,

  • ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen sowie
  • die sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet sind und
  • beim Jahresabschluss der Haushaltsplan eingehalten ist.

Auf der Grundlage der bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Saarlouis und der Gemeinde Nalbach vom 24. April 1991, betreffend die Übertragung der Prüfung des gemeindlichen Jahresabschlusses, wurde die Jahresrechnung der Gemeinde Nalbach für das doppische Haushaltsjahr 2016 vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Saarlouis (RPA) geprüft. Die Prüfung des Jahresabschlusses umfasste die Bilanz, die Ergebnis- und Finanzrechnung, die Teilrechnungen, den Anhang sowie die Anlagen zum Jahresabschluss. Dabei wurde die Prüfung so durchgeführt, das auch Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Das Rechnungsprüfungsamt kommt nach erfolgter Prüfung in seinem Abschlussbericht vom 12.09.2022 zu folgendem Ergebnis: Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach Beurteilung des Kreisrechnungsprüfungsamtes aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Nalbach und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Dem Rechnungsprüfungsausschuss wird zur Erfüllung des vorstehend benannten Prüfungsauftrages der Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Nalbach übergeben.

Zu beachten ist nach § 101 Abs. 1 S. 5 KSVG das ehrenamtliche Beigeordnete, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, im Rechnungsprüfungsverfahren – also bei der Abstimmung über die Jahresrechnung im Rechnungsprüfungsausschuss sowie im Gemeinderat, kein Stimmrecht haben.

Aufgrund des § 101 Abs. 1 S. 4 KSVG gilt für den Ausschussvorsitz die Regelungen des § 42 Abs. 3 KSVG analog. Danach muss bei Sitzungen, in denen über den Jahresabschluss beraten wird, der Ausschuss bzw. der Gemeinderat für diesen Tagesordnungspunkt eine/n besondere/n Vorsitzende/n bestellen. Der Prüfungsbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes über den Jahresabschluss 2016 ist der Beschlussvorlage beigefügt.

Beschlussvorschlag:

1.

Der Gemeinderat stimmt zu, gemäß § 101 Abs. 2 KSVG den Jahresabschluss 2016 einschließlich der Schlussbilanz mit der Bilanzsumme in Aktiva und Passiva im Betrag von 67.503.461,05 € und den Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.005.004,71 € zum 31.12.2016 festzustellen und ihm damit Rechtskraft zu verleihen.

2.

Dem Gemeinderat stimmt gemäß § 101 Abs. 2 S. 2 KSVG in einem gesonderten Beschluss zu,folgendem Personenkreis die Entlastung für das Haushaltsjahr 2016 zu erteilen:

-

dem Bürgermeister der Gemeinde Nalbach, Herrn Peter Lehnert,

-

dem Ersten Beigeordneten der Gemeinde Nalbach, Herrn Christian Weber

-

dem Beigeordneten der Gemeinde Nalbach, Josef Mees

3.

Der Gemeinderat stimmt zu, den Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2016 in Höhe von 1.055.004,71 €, durch eine Verringerung der allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.055.004,71 € auszugleichen.

Der Vorsitzende, Thomas Klesen (SPD), teilte mit, dass der Rechnungsprüfungsausschuss den vorgenannten Beschlussvorschlägen einstimmig zugestimmt hatte. Er fragte nach, ob es von Seiten des Rates Fragen geben würde. Dies war nicht der Fall. Aus diesem Grund ließ der Vorsitzende über nachfolgende Beschlussvorschläge abstimmen:

1.

Der Gemeinderat stimmt zu, gemäß § 101 Abs. 2 KSVG den Jahresabschluss 2016 einschließlich der Schlussbilanz mit der Bilanzsumme in Aktiva und Passiva im Betrag von 67.503.461,05 € und den Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.005.004,71 € zum 31.12.2016 festzustellen und ihm damit Rechtskraft zu verleihen.

2.

Dem Gemeinderat stimmt gemäß § 101 Abs. 2 S. 2 KSVG in einem gesonderten Beschluss zu, folgendem Personenkreis die Entlastung für das Haushaltsjahr 2016 zu erteilen:

-

dem Bürgermeister der Gemeinde Nalbach, Herrn Peter Lehnert,

-

dem Ersten Beigeordneten der Gemeinde Nalbach, Herrn Christian Weber

-

dem Beigeordneten der Gemeinde Nalbach, Josef Mees

3.

Der Gemeinderat stimmt zu, den Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2016 in Höhe von 1.055.004,71 €, durch eine Verringerung der allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.055.004,71 € auszugleichen.

Diesen Beschlussvorschlägen stimmte der Gemeinderat einstimmig zu!

TOP 2.

Bewerbung als 5. LEADER-Region für die Förderperiode 2023 – 2027 und Beitritt zum noch zu gründenden Verein SaarMitte8 e. V.

Erläuterung

Hintergrund

LEADER ist die Abkürzung des französischen "Liaison entre actions de développement de l'économie rurale" und wird übersetzt mit "Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung des ländlichen Raums". LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union (EU) zur Förderung der nachhaltigen ländlichen Regional-entwicklung. Das Förderprogramm ist ein methodischer Ansatz, der es lokalen Akteuren ermöglicht, regionale Prozesse mitzugestalten. Dieser Ansatz wird durch sogenannte Lokale Aktionsgruppen (LAGs) umgesetzt. Im Saarland waren in der vergangenen Förderperiode (2014-2020) insgesamt vier LEADER-Regionen aktiv.

Region SaarMitte8

In der aktuell laufenden Bewerbungsphase zur kommenden Förderperiode (2023-2027) hat sich die Region SaarMitte8 als fünfte LEADER-Region des Saarlandes beworben, um auch in dieser Region einen zukunftsfähigen und nachhaltigen, regionalen Entwicklungsprozess anzustoßen. Die Region SaarMitte8 - der Name wurde im Rahmen eines öffentlichen Wettbewerbs mit Bürgerbeteiligung ermittelt - liegt in der Mitte des Saarlandes, an den Flüssen Saar, Prims, Theel und Ill. Das Gebiet erstreckt sich über Teile der Landkreise Saarlouis und Neunkirchen sowie Teile des Regionalverbands Saarbrücken und umfasst insgesamt acht Kommunen: Die Städte Dillingen und Lebach sowie die Gemeinden Eppelborn, Heusweiler, Illingen, Nalbach, Saarwellingen und Schmelz. In der Region leben auf einer Fläche von rund 330 km2 ca. 127.000 Einwohner*innen, wobei sich der Großteil der Bürger*innen in den Städten Dillingen und Lebach konzentriert. Der förderfähige ländliche Teil der Region umfasst eine Fläche von rund 270 km2 und ca. 85.000 Einwohner*innen.

Bewerbung und Lokale Entwicklungsstrategie

Nach erfolgreichem Durchlaufen einer ersten Stufe des Bewerbungsverfahrens fiel der Startschuss für die Erstellung einer Lokalen Entwicklungsstrategie, als Grundlage für die Bewerbung als LEADER-Region für die Förderperiode 2023-2027, im Rahmen einer öffentlichen Auftaktveranstaltung Anfang Oktober 2021. Mit der fachlichen Unterstützung bei der Erstellung der Strategie wurde die FUTOUR GmbH beauftragt, vertreten durch Dr. Heike Glatzel und Dirk Monath. Zur Koordination des Prozesses wurde eine Lenkungsgruppe aus den Bürgermeistern der beteiligten Kommunen gebildet, die in regelmäßigen Sitzungen tagte und den Prozess gesteuert hat. Die lokale Entwicklungsstrategie basiert auf einer ca. 8-monatigen aktiven Beteiligung der Bevölkerung, der Kommunalverwaltungen, der Landkreise, maßgeblicher Akteure aus der Zivilgesellschaft und der Beteiligung von fachlichen Expertinnen und Experten. Von Beginn an fand dabei ein stetiger Beteiligungsprozess statt, welcher trotz den COVID-19 bedingten Einschränkungen äußerst rege genutzt wurde und der zu sehr vielfältigen und gewinnbringenden Ansätzen führte. Zwischen März und Mai 2022 besuchte eine Delegation der neuzugründenden LEADER-Region SaarMitte8 die bereits bestehenden LAGs Warndt Saargau in Großrosseln, KuLaNi in St. Wendel, Biosphäre Bliesgau in Homburg und Merzig-Wadern in Merzig. Sie wurde sehr offen empfangen und konnte von den Erfahrungen der bestehenden Regionen stark profitieren.

Um die Mitglieder der Gemeinde- und Stadträte stärker in den Prozess rund um die Erstellung der LES einzubinden, wurden diese im Mai 2022 mittels einer digitalen Informationsveranstaltung u.a. über die Handlungsfelder und ihre Ziele, den entwickelten Leitsatz und die geplante Organisationsstruktur informiert. Anfang Mai wurden Termine mit den Landräten (Herrn Sören Meng und Herrn Patrik Lauer) und dem Regionalverbandsdirektor (Herrn Peter Gillo) sowie den jeweils zugehörigen Bürgermeistern durchgeführt. Dabei wurde der aktuelle Stand der LES vorgestellt und gemeinsam diskutiert. Hierbei fand auch ein Austausch mit den Landräten und dem Regionalverbandsdirektor über die Ziele des Konzeptes statt. Die Landräte und der Regionalverbandsdirektor haben dabei die Vorstellung der Region und die Bewerbung ausdrücklich begrüßt.

Anerkennung als LEADER-Region

Am 30. Juni wurde die Lokale Entwicklungsstrategie beim Ministerium für Umwelt eingereicht. Die Bewertung der LES erfolgt durch externe Gutachter. Als Ergebnis der Begutachtung wurde die Region am 05.10.2022 durch das eigens gebildete Bewertungsgremium des Landes als förderfähig anerkannt. Bevor seitens des Ministeriums die entsprechenden Zuwendungen bewilligt werden können, steht noch die Genehmigung des GAP-Strategieplans der Bundesregierung durch die EU aus. (Beurkundung)

Fördermittel

Nach Anerkennung erhält jede LEADER-Region ein eigenes Finanzbudget, das sich aus EU- und aus Landesmitteln zusammensetzt. Für die kommende Förderperiode 2023-2027 beläuft sich das Budget voraussichtlich auf 2,5 Mio. Euro je Region. Darin sind rund 625.000 € Verwaltungsbudget für die Geschäftsstelle der LAG enthalten, resultierend in rund 1,87 Millionen Euro Fördergeldern, die in der Förderperiode direkt für die Umsetzung von LEADER-Projekten zur Verfügung stehen. Die Entscheidungen über die zu fördernden Projekte werden künftig durch den Verein SaarMitte8 e.V. getroffen. Hierbei wurden in der LES konkrete Beurteilungskriterien für die Projekte und Fördersätze bereits festgelegt. Zusätzlich werden die LEADER-Regionen seitens des Landes auch als Empfänger der GAK-Regionalbudgetförderung anerkannt. Hier können zusätzliche 150.000,- € je Jahr an Fördermitteln erwartet werden. Auch hier werden die wesentlichen Entscheidungen im Verein SaarMitte8 e.V. getroffen.

Finanzielle Ausstattung des Vereins

In vielen LAGs ist die Region deckungsgleich mit dem zuständigen Gemeindeverband, so dass hier auf Verbandsebene durch organisatorische oder finanzielle Mittel eine regelmäßige Unterstützung der Region möglich ist. Dies trifft auf die Region SaarMitte8 in der Form nicht zu, da insgesamt drei Gemeindeverbände mit unterschiedlichen Flächenanteilen beteiligt sind. Um die Region auf sichere finanzielle Beine zu stellen wurde daher ein grober Wirtschaftsplan für den Verein entworfen. Die Basisfinanzierung soll über die Vereinsbeiträge erfolgen. Dort vornehmlich finanziert aus den Mitteln der öffentlichen Partner, um den Verein langfristig stabil aufzustellen. Vorgesehen ist eine Beteiligung der acht Kommunen der Region und sehr wünschenswert wäre auch eine Beteiligung aller drei Gemeindeverbände, in deren Gebiet Teile der Region liegen. Für die Beteiligten der Städte, Gemeinden und Gemeindeverbänden wird je ein Jahresbeitrag in Höhe von 3.500,00 € veranschlagt. Die Gemeindeverbände zahlen darüber hinaus nochmals 500,- € je Kommune aus ihrem Verbandsgebiet, die auch Teil der Region ist. Private Mitglieder, Vereine und Verbände zahlen 30,00 € jährlich. Demnach stünde der LAG jährlich rund 43.000 € aus Mitgliedsbeiträgen (von RV, Kreisen, Gemeinden und Städten) zur Verfügung, was als mindestens vorzuhaltende finanzielle Grundausstattung für eine geordnete Arbeit des Vereins anzusehen ist.

Nächste Schritte

In der Zwischenzeit müssen in der Region die Vorbereitungen zur Umsetzung durchgeführt werden. Hierzu wird nun in der Folge der Verein „SaarMitte8 e.V.“ als lokale Aktionsgruppe (LAG) gegründet. Dieser wird den organisatorischen wie inhaltlichen Kern der künftigen Region darstellen. Neben den regulären Vereinsorganen ist dabei die Gründung einer Geschäftsstelle ein wesentliches Element des Vereins. Die Geschäftsstelle wird über die Projektlaufzeit für alle potentiellen Projektpartner/Antragssteller zur Beratung und Unterstützung zur Verfügung stehen. Die Verortung der Geschäftsstelle ist in der Mitte der Region, im Haus Eckert, Zentrum für Ökologie, Umweltschutz und Nachhaltigkeit in Lebach, vorgesehen.

Weitere Informationen

Anfang des Jahres 2022 ging die Projektwebsite www.saarmittehoch8.de online. Über den gesamten Bewerbungsprozess hinweg werden hier alle wichtigen und aktuellen Informationen für Interessierte zur Verfügung gestellt. Nach Anerkennung als LEADER-Region wird die Seite nun in den kommenden Jahren weiter ausgebaut und als ein wichtiger Kommunikationskanal etabliert.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Aktivitäten der Region SaarMitte8 zustimmend zur Kenntnis und unterstützt ausdrücklich deren Initiative als LEADER-Region. Ebenso beschließt der Gemeinderat dem noch zu gründenden Verein „SaarMitte8 e.V.“ beizutreten und den fälligen Vereinsbeitrag zu entrichten. Um Beratung und Beschlussfassung wurde gebeten.

Bürgermeister Lehnert teilte mit, dass die größte Hürde genommen wurde. Jetzt stehe die Vereinsgründung und der Betritt der Gemeinde Nalbach zum Verein an. Sitz der Geschäftsstelle wird voraussichtlich in einem Gebäude der Stadt Lebach sein. Das Projektvolumen umfasse eine Summe von ca. 2,5 Millionen Euro, wovon 150.000.- Euro gezielt in kleine Projekte fließen sollen. Als funktionelle und effektive Projekte Beispiele nannte Lehnert das Biosphärenreservat im Bliesgau. Dr. Martin Wörner teilte mit, dass man den Beschlussvorschlag um die Position „Gründung und Beitritt zum Verein“ ergänzen müsse. Albert Steinmetz (SPD) betonte, dass seine Fraktion dies positiv begleite. Auch Heribert Grill (CDU) sah es positiv und merkte an, dass er den Beitritt als Invest in die nächsten Jahre sehe. Wir säen jetzt das aus, was wir hoffentlich dann später ernten können! Dem ergänzten Beschlussvorschlag stimmte Gemeinderat nach kurzer Beratung einstimmig zu!

TOP 3.

Wirtschaftsplan EVS 2023 / Festlegung der Abfallgebühren 2023 / Festlegung des einheitlichen Verbandsbeitrages

Bürgermeister Lehnert erläuterte ausführlich die Beratungs- und Beschlussvorlage. Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat der vorliegenden Beratungs- und Beschlussvorlage einstimmig zu.

TOP 4.

Klimaangepasstes Waldmanagement

Erläuterung

Aufgrund einer sehr kurzfristigen Veröffentlichung der Förderrichtlinien zum Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ am 11.11.2022 wird die Beratungs- und Beschlussvorlage gemäß §41 Abs. 5 KSVG nachgereicht. Klimaschutz und Anpassung der Wälder an den Klimawandel sind eine nationale Aufgabe von gesamtgesellschaftlichem Interesse. Dem Erhalt der Wälder als wichtige Kohlenstoffspeicher und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Um Waldbesitzende zu unterstützen, diese Aufgabe zu meistern, hat die Bundesregierung die Zuwendung "Klimaangepasstes Waldmanagement" geschaffen. Zweck der Zuwendung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klimaresilient) sind. Nur klimaresiliente Wälder sind dauerhaft in der Lage, neben der CO2-Bindung in Wäldern und Holz auch die anderen Ökosystemleistungen (z. B. Schutz der Biodiversität, Erholung der Bevölkerung, Erbringung von weiteren Gemeinwohlleistungen sowie die Rohholzbereitstellung) zu erfüllen. Gegenstand der Zuwendung ist die nachgewiesene Einhaltung von übergesetzlichen und über derzeit bestehende Zertifizierungen hinausgehenden Kriterien für ein klimaangepasstes Waldmanagement, mit dem Ziel, Wälder mit ihrem wertvollen Kohlenstoffspeicher zu erhalten, nachhaltig und naturnah zu bewirtschaften und an die Folgen des Klimawandels stärker anzupassen. Dabei ist für die Resilienz der Wälder und ihrer Klimaschutzleistung als Grundvoraussetzung auch ihre Biodiversität zu erhöhen. Ebenso dazu gehören auch die Planung und die Vorbereitung des klimaangepassten Waldmanagements.

Ein klimaangepasstes Waldmanagement umfasst die folgenden Kriterien

(vergleiche Richtlinie für Zuwendungen zu einem Klimaangepassten Waldmanagement Nummern 2.2.1-12):

1.

Verjüngung des Vorbestandes (Vorausverjüngung) durch künstliche Verjüngung (Vorausverjüngung durch Voranbau) oder Naturverjüngung mit mindestens 5- oder mindestens 7-jährigem Verjüngungszeitraum vor Nutzung bzw. Ernte des Bestandes in Abhängigkeit vom Ausgangs- und Zielbestand.

2.

Die Naturverjüngung hat Vorrang, sofern klimaresiliente, überwiegend standortheimische Hauptbaumarten in der Fläche auf natürlichem Wege eingetragen werden und anwachsen.

3.

Bei künstlicher Verjüngung sind die zum Zeitpunkt der Verjüngung geltenden Baumartenempfehlungen der Länder oder, soweit solche nicht vorhanden sind, der in der jeweiligen Region zuständigen forstlichen Landesanstalt einzuhalten, dabei ist ein überwiegend standortheimischer Baumartenanteil einzuhalten.

4.

Zulassen von Stadien der natürlichen Waldentwicklung (Sukzessionsstadien) und Wäldern insbesondere aus Pionierbaumarten (Vorwäldern) bei kleinflächigen Störungen.

5.

Erhalt oder, falls erforderlich, Erweiterung der klimaresilienten, standortheimischen Baumartendiversität zum Beispiel durch Einbringung von Mischbaumarten über geeignete Mischungsformen.

6.

Verzicht auf Kahlschläge. Das Fällen von absterbenden oder toten Bäumen oder Baumgruppen außerhalb der planmäßigen Nutzung (Sanitärhiebe) bei Kalamitäten ist möglich, sofern dabei mindestens 10 % der Derbholzmasse als Totholz zur Erhöhung der Biodiversität auf der jeweiligen Fläche belassen werden.

7.

Anreicherung und Erhöhung der Diversität an Totholz sowohl stehend wie liegend und in unterschiedlichen Dimensionen und Zersetzungsgraden; dazu zählt auch das gezielte Anlegen von Hochstümpfen.

8.

Kennzeichnung und Erhalt von mindestens fünf Habitatbäumen oder Habitatbaumanwärtern pro Hektar, welche zur Zersetzung auf der Fläche verbleiben. Die Habitatbäume oder die Habitatbaumanwärter sind spätestens zwei Jahre nach Antragstellung nachweislich auszuweisen. Wenn und soweit eine Verteilung von fünf Habitatbäumen oder Habitatbaumanwärtern pro Hektar nicht möglich ist, können diese entsprechend anteilig auf den gesamten Betrieb verteilt werden.

9.

Bei Neuanlage von Rückegassen müssen die Abstände zwischen ihnen mindestens 30 Meter, bei verdichtungsempfindlichen Böden mindestens 40 Meter betragen.

10.

Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel. Dies gilt nicht, wenn die Behandlung von gestapeltem Rundholz (Polter) bei schwerwiegender Gefährdung der verbleibenden Bestockung oder bei akuter Gefahr der Entwertung des liegenden Holzes erforderlich ist.

11.

Maßnahmen zur Wasserrückhaltung, einschließlich des Verzichts auf Maßnahmen zur Entwässerung von Beständen und Rückbau existierender Entwässerungsinfrastruktur, bis spätestens fünf Jahre nach Antragstellung, falls übergeordnete Gründe vor Ort dem nicht entgegenstehen.

12.

Natürliche Waldentwicklung auf 5 % der Waldfläche. Obligatorische Maßnahme, wenn die Waldfläche des Waldbesitzenden 100 Hektar überschreitet. Freiwillige Maßnahme für Betriebe, deren Waldfläche 100 Hektar oder weniger beträgt. Die auszuweisende Fläche beträgt dabei mindestens 0,3 Hektar und ist 20 Jahre aus der Nutzung zu nehmen. Naturschutzfachlich notwendige Pflege- oder Erhaltungsmaßnahmen oder Maßnahmen der Verkehrssicherung gelten nicht als Nutzung. Bei Verkehrssicherungsmaßnahmen anfallendes Holz verbleibt im Wald.

Weitergehende Informationen finden sich auf: www.klimaanpassung-wald.de

Relevanz für Gemeindewald

In den vergangenen Jahren werden verstärkt die Auswirkungen des Klimawandels auf den Nalbacher Wald deutlich. Beispielsweise bei den Buchen mussten 2021/2022 im Vergleich zu den Vorjahren sehr viele Trockenschäden festgestellt werden. Auch im Bereich des Aufwuchses, seien es Pflanzungen oder Naturverjüngung hat der Wald mit großen Herausforderungen zu kämpfen (Trockenstress, Verbiss, etc.). Die dargestellten Maßnahmen werden dazu beitragen die Selbstregenerationskräfte des Waldes zu stärken und sollen ihm die Zeit geben, sich auf die sich ändernden Rahmenbedingungen einzustellen. Viele dieser Maßnahmen werden bereits heute im Gemeindewald umgesetzt. Einige gehen aber auch über das heutige Management hinaus. In Summe unterstützen die Maßnahmen zum Einen die Regenerationskräfte des Waldes, zum anderen sind sie aber auch mit den bereits vorhandenen Mehrfachnutzungen des Waldes (Lebensraum, Erholungsfunktion, Wirtschaftswald, Tourismus) gut kombinierbar. Die Zuwendung wird im Rahmen des Antragsverfahrens im Details kalkuliert, sie wird sich voraussichtlich auf ca. 30.000 - 35.000 € pro Jahr belaufen. Die Laufzeit der Förderung beträgt mindestens 10 Jahre, die Bindefrist 20 Jahre. Die Gemeinde wurde durch den Revierförster Herrn Pester auf die Förderung aufmerksam gemacht, er unterstützt die Beteiligung an dieser Maßnahme ausdrücklich. Eine entsprechende Stellungnahme wurde angefragt und wird zur Sitzung nachgereicht. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen den nachfolgenden Grundsatzbeschluss zu fassen.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, die Bewirtschaftung des kommunalen Wirtschaftswaldes noch stärker als bisher an die Herausforderungen des Klimawandels anzupassen und sich am Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zu beteiligen. Die dazugehörigen Kriterien sollen in der 2023 neu zu erstellenden Forsteinrichtung festgeschrieben werden. Um Beratung und Beschlussfassung wurde gebeten.

Bürgermeister Lehnert teilte mit, dass der Forstwirtschaftsplan 2023 erstmals seit längerer Zeit ein MINUS von ca. 40.000.- Euro aufweist. Dieses Minus rührt vor allem durch die Verbissschäden im Wald. Erfreulicherweise hat Förster Wolfgang Pester Kenntnis von einem neuen geförderten Projekt der Bundesregierung bekommen. Aus diesem Grund wurde bereits ein Antrag gemeinsam mit Dr. Martin Wörner ausgearbeitet. Albert Steinmetz (SPD) merkte an, dass die stetigen Ortsbesichtigungen der letzten Jahre viel gebracht hätten. Aus diesem regen Austausch zwischen Ortsräten, Gemeinderat, Verwaltung und Förster hätte sich eine modellhafte Aufforstung entwickelt. Diesen heute vorgestellten Zuschuss könnten wir sehr gut gebrauchen, betonte Steinmetz. Er dankte in diesem Zusammenhang Dr. Martin Wörner und Herrn Förster Wolfgang Pester für ihre Arbeit. Auch Heribert Grill (CDU) war der Meinung, dass sich unsere bisherige Waldbewirtschaftung in Ausrichtung klimastärkerer Wald gelohnt hätte. Heribert Grill dankte ebenfalls Dr. Wörner und Förster Pester für ihre Arbeit. Der Gemeinderat stimmte nach kurzer Beratung einstimmig zu!

TOP 5.

Mitteilungen, Anfragen, Anregungen

Der Körpricher Ortsvorsteher Thomas Klesen (SPD) erkundigte sich nach dem bekannten Schimmelbefall im gemeindeeigenen Anwesen in der Bahnhofstraße Körprich und fragte nach, was die Gemeindeverwaltung dagegen unternehme. Bürgermeister Lehnert teilte mit, dass die Verwaltung eine Teilrenovierung anstrebe, da keine ausreichenden finanziellen Mittel für eine Kernsanierung zur Verfügung stehen Die Gemeinde wäre aktuell damit beschäftigt, Geld für eine kleine Sanierung aufzutreiben, um später diese renovierten Räume für die Unterbringung von Flüchtlingen nutzen zu können. Thomas Klesen (SPD) erinnerte an die Beratungen und den daraus folgenden Vorschlag des Ortsrates Körprich, in dem die Renovierung über das damals passende SOLE-Förderprogramm angestrebt werden sollte. Leider hatte die Verwaltung dies trotz mehrmaligem Hinweis verpasst, sonst wäre das Problem nicht aufgetreten, merkte Klesen verärgert an. Bürgermeister Lehnert erinnerte an die vielen Probleme der Gemeinde. Diese angesprochenen Räumlichkeiten sind immer noch Thema für die Einrichtung einer Tagesbetreuung für Kinder durch einen Träger. Es handelt sich um ein Projekt mit aktuell unbekannten Größen, erläuterte Lehnert. Patrick Nalbach (CDU) berichtete verärgert über den Glasfaserausbau im Ortsteil Bilsdorf. Dort wird katastrophal gearbeitet und die Firmen hinterlassen alles mit vielen Schäden. Gerade die Hof- und die Weiherstraße sind durch die Schlamperei der bauausführenden Firma betroffen. Bürgermeister Lehnert teilte mit, dass dieser Umstand der Gemeinde sehr gut bekannt wäre. Aus diesem Grund habe man auch die Verantwortlichen ins Rathaus einbestellt und den Missmut der Gemeinde kundgetan. Der Piesbacher Ortsvorsteher Patrick Vierig (SPD) teilte mit, dass auch in der Bachstraße nicht richtig abgerüttelt wurde und dadurch Unfallgefahr bestehe. Thomas Klesen (SPD) merkte auf Basis seiner beruflichen Erfahrung an, dass die verwendete Verfahrensweise so nicht zulässig wäre. Die Firma reißt 50 cm breite Gräben auf und bekommt das so nicht mehr hin wie es vorher war. Fakt wäre, dass diese Firmen so unsere Infrastruktur kaputt machen. Bürgermeister Lehnert betonte, dass der Gemeinde Nalbach die Hände gebunden wären, da die Firmen dies auf Basis des Telekommunikationsgesetzes machen dürfen. Wir haben leider so keine Chance, merkte er verärgert an. Er erinnerte daran, dass viele Kommunen die gleichen Probleme mit diesen Fachfirmen aus dem Ausland hätten. Ende des öffentlichen Teils

Beginn nichtöffentlicher Teil

Ende der Sitzung: 20:43 Uhr

Der Vorsitzende

die Mitglieder

der Schriftführer

(Peter Lehnert)