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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 29/2025
Amtl. Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung vom 01.04.2013, letzte Änderung durch Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrsordnung vom 6. März 2013 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 12 S. 367 Art. 1 in der zurzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit Artikel 1, Teil 2, § 7 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 1722 zur Änderung des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes vom 26.10.2010 (Amtsbl. S. 2586), wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs nachfolgendes angeordnet:

Anlässlich des Prims-Ufer-Festes im Ortsteil Körprich wird in der Zeit von Donnerstag, den 17. Juli 2025, 06.00 Uhr bis Montag, den 21. Juli 2025, 18.00 Uhr, das Teilstück der Uferstraße ab dem Anwesen Nr. 4 (von Einmündung Weg zum Sportplatz) voll gesperrt.

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Verstöße dagegen sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG. Sie können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Nalbach, den 14. Juli 2025
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
Peter Lehnert