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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 29/2026
Amtl. Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.04.2013, letzte Änderung durch: Artikel 4 der Verordnung vom 30. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 32) in der zurzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Artikel 1, Teil 2, § 7 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), zuletzt geändert durch Artikel 2 Nr. 3 des Gesetzes vom 11. November 2020 (Amtsbl. I S. 1262) in der zurzeit gültigen Fassung, wird anlässlich der Veranstaltung

"Rock im Gehege"

in der Zeit von Freitag, 24. Juli 2026, 8:00 Uhr

bis Montag, 27. Juli 2026, 6:00 Uhr

in der Litermontstraße ab Ortsausgang in Richtung Wochenend/Düppenweiler

die Höchstgeschwindigkeit in beiden Fahrtrichtungen

auf einer Länge von ca. 300 m auf 30 km/h herabgesetzt.

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 der Straßenverkehrsordnung vom 06. März 2013 (Bundesgesetzblatt I Seite 367) Ordnungswidrigkeiten und werden gemäß § 24 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. März 2003 (BGBL. I, S. 310, 919) in der zurzeit geltenden Fassung geahndet.

Nalbach, den 29.06.2026
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Jörg Laub
Bürgermeister