Am Sonntag, 09. Juni 2024 finden die Wahlen zum Europäischen Parlament sowie die allgemeinen Kommunalwahlen (Kreistags-, Gemeinderats- und Ortsratswahlen) statt.
Das Wahlamt der Gemeinde Nalbach ist während der allgemeinen Öffnungszeiten:
| Montag, | 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Dienstag, | 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch, | 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr |
| Donnerstag, | 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag, | 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr |
geöffnet.
Zusätzlich wird das Wahlamt zur Eintragung in das Unterstützungsverzeichnis der jeweiligen Wahlvorschläge anlässlich der Kommunalwahl an den folgenden Samstagen von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet sein:
Samstag, 09. März 2024
Samstag, 16. März 2024
Samstag, 23. März 2024
Samstag, 30. März 2024
Zur Ausstellung von Wahlrechtsbescheinigungen / Wählbarkeitsbescheinigungen anlässlich der Wahl des Europäischen Parlaments ist das Wahlamt am Montag, 18. März 2024 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Außerdem ist das Wahlamt am Donnerstag, 04. April 2024 bis 18:00 Uhr geöffnet.
An folgenden Tagen sind die Dienststellen des Rathauses Nalbach sowie das Wahlamt für den Publikumsverkehr geschlossen:
Fetter Donnerstag, 08. Februar 2024
Rosenmontag, 12. Februar 2024