Gemäß § 9 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 2019 (Amtsbl. I S. 127), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Juli 2023 (Amtsbl. I S. 828), in Verbindung mit §§ 4, 4a Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Februar 2019 (Amtsbl. I. S. 171), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. September 2023 (Amtsbl. I S. 878) werden für die am 18. Mai 2025 durchzuführende Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Gemeinde Nalbach Wahlvorstände gebildet.
Die Wahlvorstände bestehen nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten der Gemeinde.
Sie setzen sich zusammen aus dem Wahlvorsteher (m/w/d/o) als Vorsitzendem, ihrer oder seiner Stellvertretung (m/w/d/o) und mindestens drei Beisitzern (m/w/d/o). Bei der Berufung sind die in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen nach Möglichkeit zu berücksichtigen.
Das Gemeindegebiet ist in neun Wahlbezirke eingeteilt. Für jeden Wahlbezirk ist ein Wahlvorstand zu bilden. Zur Feststellung des Briefwahlergebnisses werden weitere zwei Wahlvorstände gebildet.
Ich fordere hiermit die in der Gemeinde Nalbach vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, Wahlberechtigte als Wahlvorsteher/-innen, Stellvertreter/-innen und Beisitzer/-innen für die Bildung von Wahlvorständen in den einzelnen Wahlbezirken und für die Briefwahlvorstände der Gemeinde Nalbach für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters am 18. Mai 2025 zu benennen.
Die Vorschläge sind bis spätestens 07. Februar 2025 einzureichen: Gemeinde Nalbach, Wahlamt, Rathausplatz 1, 66809 Nalbach, E-Mail: wahlamt@nalbach.de.