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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 30/2023
Amtl. Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2017 der Gemeinde Nalbach gemäß § 101 Abs. 2 und 3 KSVG

Der Gemeinderat der Gemeinde Nalbach hat zum Jahresabschluss 2017 in seiner öffentlichen Sitzung am 20.07.2023 beschlossen:

1.

Der Gemeinderat stellt gemäß § 101 Abs. 2 KSVG den Jahresabschluss 2017 einschließlich der Schlussbilanz mit der Bilanzsumme in Aktiva und Passiva in Höhe von 66.606.317,89 € und den Jahresfehlbetrag im Betrag von 1.255.593,73 € zum 31.12.2017 fest und verleiht ihm damit Rechtskraft.

2.

Der Gemeinderat erteilt gemäß § 101 Abs. 2 S. 2 KSVG folgendem Personenkreis die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017:

- dem Bürgermeister der Gemeinde Nalbach, Herrn Peter Lehnert

- dem Ersten Beigeordneten der Gemeinde Nalbach, Herrn Christian Weber

- dem Beigeordneten der Gemeinde Nalbach, Herrn Josef Mees.

3.

Der Gemeinderat stellt ferner fest, den Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2017 in Höhe von 1.255.593,73 €, durch eine Verringerung der allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.255.593,73 € auszugleichen.

Der Jahresabschluss der Gemeinde Nalbach für das Haushaltsjahr 2017 liegt mit dem Rechenschaftsbericht sowie dem Prüfbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes bei der Gemeinde Nalbach, Zimmer 2.03 des Rathauses, ab dem 07.08.2023 während der allgemeinen Dienstzeiten sieben Werktage öffentlich aus.

Es wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Rufnummer 06838 9002 121 gebeten.

Nalbach, den 20.07.2023
Peter Lehnert, Bürgermeister