Geltungsbereich der Flächennutzungsplan -Teiländerung:
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Der Rat der Gemeinde Nalbach hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 413 „Kindertagesstätte Piesbach“ einschließlich paralleler FNP-Teiländerung beschlossen.
Ziel der vorliegenden Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist es, die Darstellung der Landwirtschaftsfläche durch eine Gemeinbedarfsfläche zu ersetzen, um somit die Voraussetzungen für die Realisierung des Bebauungsplanes zu schaffen.
Zwischenzeitlich haben die frühzeitigen Beteiligungsschritte für den Bebauungsplan sowie die Teiländerung des Flächennutzungsplanes stattgefunden. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen, die zu einer Änderung der Grundzüge der Planung geführt hätten.
Der Rat der Gemeinde Nalbach hat in seiner Sitzung am 20.07.2023 die vorgelegten Planungsentwürfe (Bebauungsplan und FNP-Teiländerung einschl. gemeinsamen Umweltbericht) gebilligt und die Öffentliche Auslegung beschlossen. Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes einschl. paralleler FNP-Teiländerung, bestehend aus den Planzeichnungen und den Begründungen sowie dem gemeinsamen Umweltbericht und den bereits vorhandenen umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen in der Zeit vom 07.08.2023 bis einschließlich 15.09.2023 während der allgemeinen Dienststunden (Mo, Di und Do von 08:30 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr, Mi und Fr von 08:30 bis 12:30 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Nalbach (Bauamt), Rathausplatz 1, 66809 Nalbach, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt und eingesehen werden kann.
Die Unterlagen zur Planung finden Sie außerdem auf der Homepage der Gemeinde (unter https://www.nalbach.de).
Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Neben dem Entwurf der Bauleitpläne sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Schutzgut Naturhaushalt, Arten und Biotope: Beschreibung der Biotoptypen
Schutzgut Boden und Wasser: kein WSG betroffen, Bodeneigenschaften);
Schutzgut Klima / Luft: Aussagen zu kaltluftproduzierenden Flächen);
Schutzgut Mensch: keine Erholungsfläche betroffen
Schutzgut Orts- und Landschaftsbild (Aussagen zum Einfügen und der Umgebung)
| Stellungnahme Behörde oder TÖB / Öffentlichkeit | Thematischer Bezug |
| Abwasserzweckverband Nalbach | Versickerung des Regenwassers |
| Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz | Naturschutz, Einhaltung der Rodungszeiten, Bodenschutz und Geologie, Wertigkeit des Bodens, Gewässerschutz, Umgang mit Regenwasser |
| Ministerium für Inneres, Bauen und Sport | Sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, Alternativenprüfung |
| Landesdenkmalamt | Boden- und Baudenkmäler nach heutigem Stand nicht betroffen |
| Landwirtschaftskammer | Erhaltung Feldwirtschaftsweg als Zuwegung zu landwirtschaftlichen Flächen |
Hinweis für Bekanntmachungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.