Die Gemeinde Nalbach sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
für Reinigungsarbeiten in gemeindeeigenen Gebäuden (Verwaltungsgebäuden, Schulen, Turnhallen, Mehrzweckhallen, usw.).
Sie leisten gute Arbeit und sind flexibel einsetzbar, um die optimale Reinigung durchzuführen? Dann sind Sie bei uns richtig. Ihre Arbeitszeiten werden einstimmig zwischen Ihnen und der Verwaltung abgesprochen. Je nach Einsatzgebiet bzw. Stelle erfolgt der Einsatz in der Zeit zwischen 05:30 Uhr und 21:00 Uhr.
Erfahrungen in der Reinigung sind erforderlich, ebenfalls ein polizeiliches Führungszeugnis, welches vorgelegt werden muss. Es sollte ein Führerschein Klasse B, bzw. 3 (alt) vorhanden sein.
Das Entgelt richtet sich nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen in der Entgeltgruppe EG 2 des TVöD-VKA.
Die Anstellung erfolgt im Rahmen einer unbefristeten Teilzeitbeschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von zurzeit 25 Wochenstunden.
Die Gemeindeverwaltung verfügt über einen Frauenförderplan und verfolgt auf dieser Grundlage das Ziel des Landesgleichstellungsgesetzes, die Unterrepräsentanz von Frauen zu beseitigen. Frauen sind daher ausdrücklich zur Bewerbung aufgerufen.
Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf) richten Sie bitte bis spätestens
18.08.2023
an den Bürgermeister der Gemeinde Nalbach, Rathausplatz 1, 66809 Nalbach.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Sollte Ihre Bewerbung nicht erfolgreich sein bzw. sollten Sie nicht eingestellt werden, werden Ihre personenbezogenen Daten automatisch nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht.
Im Falle der Übersendung in Papierform wird darum gebeten, auf die Übersendung von Originalunterlagen, Bewerbermappen und Klarsichthüllen zu verzichten, da diese weder bewertet noch aus Kostengründen zurückgesandt werden.
Von der Verwendung von Plastikhüllen, Heftern, o. Ä wird gebeten Abstand zu nehmen.