Viele Menschen denken, dass der Heckenschnitt, die Äste zurückgeschnittener Bäume oder ausgemachte Pflanzen verrotten und somit dem Wald nicht schaden. Dem ist nicht so. Wo eine gewisse Zeit der Grünschnitt liegt, wächst infolge der massiven Nährstoffzufuhr teilweise nur noch die Brennnessel. Der Wald ist ein besonders wichtiger und schützenswerter Lebensraum und darf nicht als Grünmüll-Deponie missbraucht werden.
Außerdem sind Gartenabfälle eine Gefahr für die heimische Pflanzen- und Tierwelt. Grünschnitt enthält oft Samen oder Wurzelwerk, über das sich nicht heimische Pflanzen vermehren können. Manche stellen sich als invasiv heraus und verdrängen heimische Pflanzen. Das kann unabsehbare Folgen für die Nahrungskette haben. Sind giftige Pflanzen dabei, wie Kirschlorbeer o.ä., stellen diese eine gesundheitliche Gefahr für Wildtiere dar, wenn diese sie fressen. Werden Bäume am Waldrand mit Rasenschnitt eingepackt, fault der Stamm und sie werden instabil. Manch einer trägt somit direkt zur Zerstörung der beliebten Waldkulisse bei.
Den widerrechtlich abgeladenen Müll mühsam fachgerecht zu entsorgen, verursacht Kosten. Rechtlich zuständig ist dafür der Eigentümer, auf dessen Grundstück sich der Müll befindet, selbst wenn der Müll gar nicht von ihm stammt. Da sich viele Wälder und andere Naturflächen in Deutschland in öffentlicher Hand befinden, kommen letztlich alle Steuerzahler für die Müllentfernung auf.
Wer Abfälle, wie z.B. Grünschnitt und Gartenabfälle im Wald „entsorgt“ oder „ablagert“, handelt gemäß Landesforstgesetz ordnungswidrig! Es kann ein Bußgeld von bis zu 25.000 € in besonders schweren Fällen verhängt werden. Hinzu kommen dann noch die tatsächlichen Entsorgungskosten.
Was ist also besser zu tun:
Wer sich optisch nicht daran stört und gerne die Nährstoffe im eigenen Garten behält, der kompostiert seinen Grünschnitt und verteilt den Kompost später auf seinem eigenen Grund. Rasenschnitt eignet sich auch unkompostiert als Mulchschicht/Frostschutz für Beete im Winter.
Geringere Mengen Grünschnitt können über die Biotonne entsorgt werden. Für größere Mengen bietet sich eine Entsorgung auf dem Wertstoffhof an. Die Nalbacher Bürger*innen können ihren Grünschnitt gegen eine geringe Gebühr (120L Sack – 1 Euro) auf der ehemaligen Kompostierungsanlage in Saarwellingen, Gewerbegebiet John, direkt neben dem Wertstoffhof im Primsener Weg, abgeben. Die Berechtigung zur Abgabe von privatem Grünschnitt erfolgt durch Vorlage eines gültigen Personalausweises mit Nalbacher Wohnadresse.
Es ist doch für alle viel schöner, einen frisch grünenden Wald ohne Müll zu genießen!
Sie haben eine illegale Ablagerung beobachtet? Sachdienliche Hinweise, die selbstverständlich vertraulich behandelt werden, sind an die Ortspolizeibehörde Nalbach, Rathausplatz 1, Tel. 9002-151 oder -152 zu richten.