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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 30/2024
Amtl. Bekanntmachungen
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​​​​​​​Verstärkter Rattenbefall in der Gemeinde Nalbach

In den letzten Wochen wurden der Ortspolizeibehörde der Gemeinde Nalbach vermehrt Ratten auf privaten Grundstücken im gesamten Gemeindegebiet angezeigt.

Ratten sind extrem anpassungsfähige Lebewesen. Sie leben überall dort, wo es was zu fressen gibt und sie ein Versteck finden. Sie siedeln sich gerne dort an, wo auch andere Tiere leben, wie beispielsweise in Schuppen, wo Haustiere gehalten oder wo Holz oder Futter gelagert werden. Sie dringen ins Gebäude ein, wo immer sie können, meist unterhalb der Gebäude durch defekte Holzbohlen oder andere Schlupflöcher.

Nach § 2 der Verordnung über die Rattenbekämpfung sind Eigentümer, Pächter, Mieter oder sonstige Besitzer von bebauten und unbebauten Grundstücken innerhalb geschlossener Ortschaften zur Rattenbekämpfung verpflichtet. Die Verpflichteten haben gemäß § 3 der Verordnung über die Rattenbekämpfung den Umständen entgegenzuwirken, die die Vermehrung von Ratten begünstigen.

Insbesondere sind nach Möglichkeit Ansammlungen von Abfällen, Schutt, Gerümpel und dergleichen an allen Orten zu vermeiden oder zu beseitigen, die den Ratten leicht zugänglich sind, wie Lager, Gebäudeteile, Hofräume, Viehställe oder Bachufer.

Des Weiteren ziehen ungepflegte Gärten mit wild wuchernden Sträuchern und Gräsern Ratten an, da sie dort Ihre Behausungen ungestört bauen können. Ebenso ist im Frühjahr/Sommer ausgelegtes Vogelfutter eine Nahrungsquelle für Ratten. Eine Fütterung von Vögel ist in dieser Zeit unnötig und sollte unterlassen werden, da Vögel in dieser Zeit selbst genug Nahrung finden.

Der kommunale Ordnungsdienst hat auch bei seinen turnusgemäßen Kontrollfahren vermehrt im Bereich der öffentlich zugänglichen Entsorgungseinrichtungen in der gesamten Gemeinde Nalbach ein Vermüllen festgestellt. Hier wurden z.B. neben Müll auch Lebensmittel an den Containern entsorgt, was folglich als "Futterquelle" dient und die Rattenpopulation fördert.

So können Sie den Rattenbefall vorbeugen:

Keine Essensreste offen in den Hausmüll!

Keine Speisereste in die Toilette, denn dadurch können Ratten über die Kanalisation angelockt werden!

Werfen Sie angebissene Speisen nicht achtlos in den Grünanlagen weg, sondern in den Abfalleimer!

Müllbehälter schließen und Müllsäcke nicht neben den Tonnen lagern!

Keine ungereinigten Lebensmittelverpackungen in den Gelben Sack!

Gelbe Säcke bis zur Abholung in einem geschlossenen Bereich geschützt lagern und kurz vor der Müllabfuhr an die Straße stellen!

Futter für Haus- und Nutztiere nur in verschlossenen Behältern lagern!

Offene Stellen jeder Art am Gebäude verschließen bzw. geschlossen halten, da Ratten auch über Schächte und Abwasserrohre in die Häuser gelangen können!

Sträucher, Hecken, Büsche, Bodendecker und Kletterpflanzen im Garten kurzhalten bzw. auslichten!

Fütterungsverbot wild lebender Tiere wie Tauben, Enten und Schwänen beachten, da von der Fütterung auch die Ratten profitieren!

Ich bitte um Beachtung der vorgenannten Maßnahmen, damit sich die Rattenpopulation nicht weiter ausbreitet.

(Peter Lehnert)
Bürgermeister