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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 30/2025
Amtl. Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung vom 01.04.2013, in Verbindung mit Artikel 1, Teil 2, § 7 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), in den zurzeit geltenden Fassungen, wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs nachfolgendes angeordnet:

Für die Veranstaltung „Rock im Gehege“ im Gemeindebezirk Piesbach wird in der Zeit von Freitag, dem 25. Juli 2025, 8.00 Uhr

bis einschließlich Montag, 28. Juli 2025, 6.00 Uhr in der Litermontstraße ab Ortsausgang in Richtung Wochenend/Düppenweiler die Höchstgeschwindigkeit in beiden Fahrtrichtungen auf einer Länge von ca. 300 m auf 30 km/h herabgesetzt.

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Verstöße dagegen sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG. Sie können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Nalbach, den 17. Juli 2025
DER BÜRGERMEISTER
ALS ORTSPOLIZEIBEHÖRDE
Peter Lehnert