Aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung vom 01.04.2013, in Verbindung mit Artikel 1, Teil 2, § 7 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), in den zurzeit geltenden Fassungen, wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs nachfolgendes angeordnet:
Für die Veranstaltung „Rock im Gehege“ im Gemeindebezirk Piesbach wird in der Zeit von Freitag, dem 25. Juli 2025, 8.00 Uhr
bis einschließlich Montag, 28. Juli 2025, 6.00 Uhr in der Litermontstraße ab Ortsausgang in Richtung Wochenend/Düppenweiler die Höchstgeschwindigkeit in beiden Fahrtrichtungen auf einer Länge von ca. 300 m auf 30 km/h herabgesetzt.
Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam. Verstöße dagegen sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG. Sie können mit einer Geldbuße geahndet werden.