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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 31/2022
Amtl. Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der Neufassung vom 06.03.2013 (BGBl. I S. 367), in Kraft getreten am 01.04.2013, in der zurzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit Artikel 1, Teil 3, §§ 7 und 12 Abs. 1 Nr. 2 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430), in der zurzeit geltenden Fassung, wird anlässlich der

Einrichtung zweier Schwerbehindertenparkplätze

an der Michaelshalle in Nalbach im Ortsteil Körprich

folgendes angeordnet:

„Im Gemeindebezirk Körprich werden unmittelbar vor der Michaelshalle am Zugangsbereich zwei Schwerbehindertenparkplätze eingerichtet.“

Diese Anordnung wird mit der Anbringung des Verkehrszeichens wirksam.

Nalbach, den 01.08.2022
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
i.V. Albert Steinmetz, Erster Beigeordneter