Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung vom 01.04.2013, in Verbindung mit Artikel 1, Teil 3, § 7 des Straßenverkehrszuständigkeitsgesetzes (StVZustG) vom 13.06.2001 (Amtsbl. S. 1430) in den zurzeit geltenden Fassungen, wird hiermit anlässlich der Veranstaltung
„Feuerwehrfest“ im Ortsteil Piesbach
am Mittwoch, dem 14.08.2024 in der Zeit von 11.00 Uhr - 00.00 Uhr
folgendes angeordnet:
- Vollsperrung der Hauptstraße ab der Einfahrt Rosengartenstraße bis zur Einfahrt Kirchenstraße. Die Umleitung erfolgt durch die Sportplatzstraße/B 269 in beiden Richtungen. Die Einfahrt zur Bachstraße wird ebenfalls gesperrt.
Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen wirksam.