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Primsbote Gemeinde Nalbach
Ausgabe 32/2022
Seite 7
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Historisches aus Nalbach

De Nolbacher School vor hunnert Johr

31. Folge

Aus dem Konferenz-Protokollbuch der Volksschule

Transkription der beiden Texte vom 14.8.1922 und 28.8.1922

Abschrift

Der Kreisschulinspektor  — Merzig, 14.8.22.

Tgb. No. 1052

Zum 1.9.22. haben die umstehend bezeichneten Schulen von jeder Klasse, in der Lehrfilme gezeigt wurden, Niederschriften über das Augustthema der Filmvorführungen hier vorzulegen. Die Arbeiten werden an das Kabinett des Reg. Kommissars für Kultus und Schulwesen weitergegeben. Im einzelnen wird darüber bestimmt:

1.) Jede Klasse bearbeitet wenigstens (?) drei verschiedene Teilthemen desselben Stoffes. Das Thema muß der Klasse entsprechend gefaßt und geformt, eng begrenzt und erschöpfend behandelt sein. Die Bearbeitung: (Niederschrift) darf sich nur mit dem Thema befassen.

2.) Von jeder Klasse werden 3 Bearbeitungen jedes Teilthemas, im ganzen also die Arbeiten von 9 Kindern der betr. Klasse vorgelegt.

3.) Diese Arbeiten sind auf einem Blatt eines Heftes mit einfachen Linien zu fertigen, Rand links; oben links: Name des Kindes, Klasse Jahrg.; oben rechts: Ort u. Datum. Die Arbeiten sollen einen Umfang von 4 – 10 Sätzen haben, je nach Reife der Klasse u. des einzelnen Kindes. Umfaßt die Arbeit mehr als ein Blatt, so sind die zusammengehörigen Blätter zu heften. Der Arbeit kann nach Neigung u. Fähigkeit des Kindes eine Zeichnung beigefügt werden.

4.) Die Arbeiten sind von den Lehrenden zu korrigieren u. zu zensieren u. mit voller Unterschrift u. Amtsbezeichnung zu versehen. Die Berichtigung durch das Kind braucht nicht gemacht zu werden.

5. Die Lehrenden fügen ihren Arbeiten ein eigenes begründetes Gutachten über die bisherigen Filmvorführungen, ihre unterrichtliche Bedeutung und Verwendungsmöglichkeit bei. Anregungen u. Vorschläge über weitere Ausgestaltungen dieses Lehrmittels sind besonders erwünscht. Das Gutachten ist auf einen Aktenbogen zu schreiben. Der Unterricht mit Lehrfilm hat sich ein Zukunft folgendermaßen zu vollziehen:

a) Planmäßige Lektion durch den Klassenleiter.

b) Vorführung des Films durch den Operateur mit ergänzenden und erläuternden Bemerkungen.

c) Weiter Bearbeitung des so Dargebotenen in den nächsten Fachstunden insbesondere: Wiedergabe des Geschauten, Begründung u. Erklärung der Erscheinungen u. Vorgänge, intensive mündliche Übung, schriftliche Darstellung, ev. auch Zeichnung.

Ins Verordnungsbuch eintragen:

 — gez. Kell, Schulrates

Konferenz

Am 28. August.

Dieselbe fand statt nachmittags 5 Uhr im Saale der Mädchenoberklasse. Es erschienen zu derselben alle Lehrkräfte.

Als erster Punkt der Tagesordnung wurden die eingegangenen Verfügungen bekannt gegeben.

2. Durch den Umbau des Schulhauses ist der Saal 5 für einige Zeit unbrauchbar geworden. Dadurch wurde es notwendig, sämtliche Klassen mit Halbtagsunterricht in den Sälen 1 – 4 unterzubringen bis zum 5.9. Ein dahin lautender Plan wurde vorgelegt, beraten und angenommen.

3. Der dritte Punkt der Tagesordnung, betreffend Personalbogen, wurde wegen der vorgerückten Zeit zurückgestellt.

 — Der Schulleiter:

 — Kiefer, Lehrer